Förderziel:
Mit den Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen wird die Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen v.a. der Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Beschäftigte und weiteren Akteuren im ländlichen Raum erreicht und damit die Zielerreichung des GAP-Strategieplans insgesamt unterstützt bzw. die Wirkung der einzelnen Interventionen verstärkt werden. Dies betrifft auch solche Vorhaben mit gemeinwohlorientierten Inhalten und beinhaltet Angebote zu Themen der lokalen Entwicklung der ländlichen Räume. Dazu soll mit den Bildungsmaßnahmen das Humankapital der Menschen im ländlichen Raum, die in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen Unternehmen im ländlichen Raum tätig sind und von weiteren Akteuren im ländlichen Raum und dabei insbesondere deren fachliche und persönliche Kompetenz, gestärkt werden. Mit der Unterstützung von Demonstrations- und Informationsmaßnahmen sowie praktischen Vorführungen, wie z.B. von Best practice-Anwendungen und Präsentationen von neuen Produkten, Verfahren und neuer Technik, soll ein Beitrag geleistet werden, vorhandenes Potenzial in den in landoder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen Unternehmen im ländlichen Raum und von weiteren Akteuren im ländlichen Raum zu verbessern oder besser nutzen zu können. Die Demonstrationsvorhaben sollen dabei, soweit möglich, unter realen Praxisbedingungen durchgeführt werden. Darüber hinaus können gezielte Informationsmaßnahmen Themen über die Land- und Forstwirtschaft und sonstiger Unternehmen sowie weiteren Akteuren im ländlichen Raum beinhalten. Ein fachlicher Wissensaustausch zwischen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Unternehmen und weiteren Akteuren im ländlichen Raum kann dazu beitragen, dass das Wissen zu nachhaltiger Ressourcennutzung, Umwelt, Biodiversität und Klimaschutz gestärkt und die Einführung von Best practice Modellen beschleunigt wird.
Die Intervention greift die Bedarfe "Fachkräftesicherung in der Land- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum", "Stärkung des koordinierten flächendeckenden Angebots an Bildung und Beratung zur nachhaltigen Landwirtschaft" bis "Qualifizierung und Verbesserung unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen, "Ausbau regionaler, interdisziplinärer Kooperationen sowie Vernetzung und Informationsaustausch" bis "stärkere Einbindung von Praxis und Beratung in die Forschung sowie Wissensvermittlung zu Möglichkeiten und Anforderungen der Digitalisierung und "Stärkung der Innovationskraft" auf und und leistet so einen wirksamen Beitrag zum Querschnittsziel "übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung".
Auswahlverfahren:
Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien und –verfahren gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO werden von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.
Verfahren der Projektauswahl:
- Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
- Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz; Thüringen
- Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
- Berlin / Brandenburg; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Rheinland-Pfalz; Sachsen; Thüringen
- Öffentliche Auftragsvergabe nach Vergabeverfahren
- Rheinland-Pfalz; Sachsen; Schleswig-Holstein
- In-house-Vergabe
- Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen durch die regionale Verwaltungsbehörde