Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch - Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Bildung und berufliche Qualifizierung für nachhaltige Entwicklung
Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die Unterstützung des GAP-Strategieplans insgesamt und Verstärkung der Wirkung der einzelnen Interventionen, vorhandenes Potenzial verbessern oder besser nutzen.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz; Sachsen; Schleswig-Holstein; Thüringen

Art der Unterstützung:

Zuschuss, Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten, Einheitskosten, Pauschalfinanzierungen

Zuwendungsempfänger:

Bildungsträger und -einrichtungen sowie sonstige Anbieter von Bildungs-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen, unabhängig von der Rechtsform.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Information, Kommunikation, Beteiligung

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Mit den Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen wird die Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen v.a. der Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Beschäftigte und weiteren Akteuren im ländlichen Raum erreicht und damit die Zielerreichung des GAP-Strategieplans insgesamt unterstützt bzw. die Wirkung der einzelnen Interventionen verstärkt werden. Dies betrifft auch solche Vorhaben mit gemeinwohlorientierten Inhalten und beinhaltet Angebote zu Themen der lokalen Entwicklung der ländlichen Räume. Dazu soll mit den Bildungsmaßnahmen das Humankapital der Menschen im ländlichen Raum, die in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen Unternehmen im ländlichen Raum tätig sind und von weiteren Akteuren im ländlichen Raum und dabei insbesondere deren fachliche und persönliche Kompetenz, gestärkt werden. Mit der Unterstützung von Demonstrations- und Informationsmaßnahmen sowie praktischen Vorführungen, wie z.B. von Best practice-Anwendungen und Präsentationen von neuen Produkten, Verfahren und neuer Technik, soll ein Beitrag geleistet werden, vorhandenes Potenzial in den in landoder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen Unternehmen im ländlichen Raum und von weiteren Akteuren im ländlichen Raum zu verbessern oder besser nutzen zu können. Die Demonstrationsvorhaben sollen dabei, soweit möglich, unter realen Praxisbedingungen durchgeführt werden. Darüber hinaus können gezielte Informationsmaßnahmen Themen über die Land- und Forstwirtschaft und sonstiger Unternehmen sowie weiteren Akteuren im ländlichen Raum beinhalten. Ein fachlicher Wissensaustausch zwischen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Unternehmen und weiteren Akteuren im ländlichen Raum kann dazu beitragen, dass das Wissen zu nachhaltiger Ressourcennutzung, Umwelt, Biodiversität und Klimaschutz gestärkt und die Einführung von Best practice Modellen beschleunigt wird.

Die Intervention greift die Bedarfe "Fachkräftesicherung in der Land- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum", "Stärkung des koordinierten flächendeckenden Angebots an Bildung und Beratung zur nachhaltigen Landwirtschaft" bis "Qualifizierung und Verbesserung unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen, "Ausbau regionaler, interdisziplinärer Kooperationen sowie Vernetzung und Informationsaustausch" bis "stärkere Einbindung von Praxis und Beratung in die Forschung sowie Wissensvermittlung zu Möglichkeiten und Anforderungen der Digitalisierung und "Stärkung der Innovationskraft" auf und und leistet so einen wirksamen Beitrag zum Querschnittsziel "übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung".

Beschreibung:

Förderfähig sind:

  • die Kosten für die Organisation, Bereitstellung und Durchführung des Vorhabens einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie von Plänen und Studien im Zusammenhang mit Maßnahmen für den Wissens- und Informationsaustausch

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Förderungen müssen die Voraussetzungen des Art. 78 der GAP-SP-VO erfüllen. Die Anbieter von Bildungs-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen sowie Wissensaustausch müssen die erforderliche Kompetenz aufweisen und entsprechend qualifiziertes Personal mit Fachwissen einsetzen.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Zuwendung darf nicht direkt an die Empfänger des Wissenstransfers und der Informationen gezahlt werden.

Förderfähig sind:

  • die Kosten für die Organisation, Bereitstellung und Durchführung des Vorhabens einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie von Plänen und Studien im Zusammenhang mit Maßnahmen für den Wissens- und Informationsaustausch

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Förderungen müssen die Voraussetzungen des Art. 78 der GAP-SP-VO erfüllen. Die Anbieter von Bildungs-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen sowie Wissensaustausch müssen die erforderliche Kompetenz aufweisen und entsprechend qualifiziertes Personal mit Fachwissen einsetzen.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Zuwendung darf nicht direkt an die Empfänger des Wissenstransfers und der Informationen gezahlt werden.

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss in der Region durchgeführt werden (Ausnahme: Exkursionen) oder sich an Akteure richten, die in Bezug auf den gegenstand der Maßnahme in der Region tätig sind (Betriebssitz Arbeitgeber), ihren Hauptwohnsitz dort haben oder nach der Umsetzung des Vorhabens in der Region tätig sein werden
  • Bei speziell auf Frauen ausgerichtete Förderprogramme: Teilnehmende müssen weiblich sein

Förderausschlüsse:

  • Die Unterstützung umfasst keine Aktivitäten, die Gegenstand einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder weiterer gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind.
  • Umsatzsteuer

Spezifische Förderverpflichtungen:

  • Mindestteilnehmerzahl aus NUTS-Region

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss in der Region durchgeführt werden (Ausnahme: Exkursionen) oder sich an Akteure richten, die in Bezug auf den Gegenstand der Maßnahme in der Region tätig sind (Betriebssitz Arbeitgeber), ihren Hauptwohnsitz dort haben oder nach der Umsetzung des Vorhabens in der Region tätig sein werden

Förderausschlüsse:

  • Die Unterstützung umfasst keine Aktivitäten, die Gegenstand einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder weiterer gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind.

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss in der Region durchgeführt werden (Ausnahme: Exkursionen) oder sich an Akteure richten, die in Bezug auf den Gegenstand der Maßnahme in der Region tätig sind (Betriebssitz Arbeitgeber), ihren Hauptwohnsitz dort haben oder nach der Umsetzung des Vorhabens in der Region tätig sein werden
  • Anerkennung des Bidlungsanbieters nach Weiterbildungsfördergesetzen

Förderausschlüsse:

  • Die Unterstützung umfasst keine Aktivitäten, die Gegenstand einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder weiterer gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind.
  • Umsatzsteuer

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss in der Region durchgeführt werden (Ausnahme: Exkursionen) oder sich an Akteure richten, die in Bezug auf den Gegenstand der Maßnahme in der Region tätig sind (Betriebssitz Arbeitgeber), ihren Hauptwohnsitz dort haben oder nach der Umsetzung des Vorhabens in der Region tätig sein werden

Förderausschlüsse:

  • Umsatzsteuer

Spezifische Förderverpflichtungen:

  • Mindestteilnehmerzahl aus NUTS-Region
  • Förderfähig sind Personen, die bereits in der Land-, Forstwirtschaft oder im Gartenbau tätig sind, sowie die in den genannten Bereichen tätig werden möchten
  • Die Anbieter der Maßnahmen setzen entsprechend der Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde qualifiziertes Personal ein

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss in der Region durchgeführt werden (Ausnahme: Exkursionen) oder sich an Akteure richten, die in Bezug auf den Gegenstand der Maßnahme in der Region tätig sind (Betriebssitz Arbeitgeber), ihren Hauptwohnsitz dort haben oder nach der Umsetzung des Vorhabens in der Region tätig sein werden

Förderausschlüsse:

  • Die Unterstützung umfasst keine Aktivitäten, die Gegenstand einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder weiterer gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind.

Spezifische Förderverpflichtungen:

  • Über die Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen sind erichte anzufertigen
  • Die Anbieter der Maßnahmen setzen entsprechend der Vorhaben der regionalen Verwaltungsbehörde qualifziertes Personal ein

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss in der Region durchgeführt werden (Ausnahme: Exkursionen) oder sich an Akteure richten, die in Bezug auf den Gegenstand der Maßnahme in der Region tätig sind (Betriebssitz Arbeitgeber), ihren Hauptwohnsitz dort haben oder nach der Umsetzung des Vorhabens in der Region tätig sein werden

Förderausschlüsse:

  • Die Unterstützung umfasst keine Aktivitäten, die Gegenstand einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder weiterer gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss in der Region durchgeführt werden (Ausnahme: Exkursionen) oder sich an Akteure richten, die in Bezug auf den Gegenstand der Maßnahme in der Region tätig sind (Betriebssitz Arbeitgeber), ihren Hauptwohnsitz dort haben oder nach der Umsetzung des Vorhabens in der Region tätig sein werden
  • Findet das Vorhaben außerhalb der Region statt, muss die Bewilligungsbehörde zustimmen

Förderausschlüsse:

  • Die Unterstützung umfasst keine Aktivitäten, die Gegenstand einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder weiterer gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind.
  • Umsatzsteuer

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss in der Region durchgeführt werden (Ausnahme: Exkursionen) oder sich an Akteure richten, die in Bezug auf den Gegenstand der Maßnahme in der Region tätig sind (Betriebssitz Arbeitgeber), ihren Hauptwohnsitz dort haben oder nach der Umsetzung des Vorhabens in der Region tätig sein werden

Förderausschlüsse:

  • Die Unterstützung umfasst keine Aktivitäten, die Gegenstand einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder weiterer gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind.
Auswahlverfahren:

Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien und –verfahren gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO werden von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.

Verfahren der Projektauswahl:

  • Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
    • Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz; Thüringen
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
    • Berlin / Brandenburg; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Rheinland-Pfalz; Sachsen; Thüringen
  • Öffentliche Auftragsvergabe nach Vergabeverfahren
    • Rheinland-Pfalz; Sachsen; Schleswig-Holstein
  • In-house-Vergabe
    • Rheinland-Pfalz
  • Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen durch die regionale Verwaltungsbehörde
    • Sachsen