Förderziel:
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der heimischen Landwirtschaft werden durch ein aktuelles flächendeckendes Beratungsangebot gesteigert. Dabei geht es darum, Ökonomie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Ressourcen-, Klima- und Tierschutz sowie soziale Aspekte ausgewogen zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen. Die landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten die Möglichkeit, sich betriebsspezifisch beraten zu lassen, um die für ihre Entscheidungsfindungen und die Weiterentwicklung ihrer Unternehmen benötigten Informationen zu erhalten. Mit der weitergehenden Qualifizierung von Beratungskräften und auch der Einrichtung von Beratungsdiensten wird das Beratungsangebot quantitativ und qualitativ verstärkt.
Damit wird den Bedarfen "Fachkräftesicherung in der Land- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum", "Stärkung des koordinierten flächendeckenden Angebots an Bildung und Beratung zur nachhaltigen Land","Qualifizierung und Verbesserung unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen" sowie" Verbesserung der öffentlichen Kommunikation bis Stärkung der Innovationskraft" entsprochen und ein Beitrag zum Querschnittsziel "übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation" und "Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung" geleistet.
Beschreibung:
Förderfähig ist die Einrichtung von Beratungsdiensten
Gefördert werden darauf gerichtete Beratungsleistungen sowie Personal- und Sachkosten für die Schaffung der notwendigen Beratungskapazitäten. Die Unterstützung ist auf einen Zeitraum von maximal 5 Jahren begrenzt.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Förderungen müssen die Voraussetzungen des Art. 78 der GAP-SP-VO erfüllen. Die Beratungsanbieter erklären ihre Einbindung in die Organisationsstruktur von AKIS oder Teilnahme an AKIS und leisten einen Beitrag zu den Themen nach Art. 15 Abs.4 der GAP-SP-VO. Vorzulegen ist ein Konzept, mit dem die wirtschaftliche Tragfähigkeit des neu eingerichteten oder erweiterten Beratungsdienstes schlüssig dargelegt und beschrieben und wie der Einsatz von qualifiziertem und geschultem Personal sichergestellt wird.
Der neu eingerichtete Beratungsdienst muss seinen Sitz in der Region haben
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Auswahlverfahren:
Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien und -verfahren gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO werden von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-SP-VO und an den Handlungsbedarfen des GAP-Strategieplans Deutschlands sowie den Themen des Art. 15 Abs. 4 der GAP-SP-VO, das können u.a. Klima-, Wasser-, Natur- und Umweltschutz sowie Tiergesundheit (z.B. Afrikanische Schweinepest), Paludikulturen, Pestizidmanagement und integrierter Pflanzenschutz sein. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.
Verfahren der Projektauswahl:
- Öffentliche Auftragsvergabe nach Vergabeverfahren
- In-house-Vergabe