Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- weitergehende Qualifizierung von Beratungskräften
Förderfähig sind die Kosten für die Durchführung des Vorhabens einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie von Plänen und Studien im Zusammenhang mit Maßnahmen für den Wissens- und Informationsaustausch.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Förderungen müssen die Voraussetzungen des Art. 78 der GAP-SP-VO erfüllen. Die Beratungsanbieter erklären ihre Einbindung in die Organisationsstruktur von AKIS oder Teilnahme an AKIS. Die Anbieter der Beratungsleistungen und die Anbieter der weitergehenden Qualifizierung für Beratungskräfte müssen die erforderliche Kompetenz und passende Qualifikation, auch durch die Einbindung in AKIS, und angemessene Ausbildung aufweisen. Beratungsleistungen müssen unparteiisch und frei von Interessenskonflikten erfolgen.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Persönliche oder betriebliche Informationen, die der Beratungsanbieter oder die Beratungskraft im Laufe der Beratung erhält, sind vertraulich zu behandeln. Die Zuwendung darf nicht direkt an die Empfänger des Wissenstransfers und der Informationen gezahlt werden.
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- weitergehende Qualifizierung von Beratungskräften
Förderfähig sind die Kosten für die Durchführung des Vorhabens einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie von Plänen und Studien im Zusammenhang mit Maßnahmen für den Wissens- und Informationsaustausch.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Förderungen müssen die Voraussetzungen des Art. 78 der GAP-SP-VO erfüllen. Die Beratungsanbieter erklären ihre Einbindung in die Organisationsstruktur von AKIS oder Teilnahme an AKIS. Die Anbieter der Beratungsleistungen und die Anbieter der weitergehenden Qualifizierung für Beratungskräfte müssen die erforderliche Kompetenz und passende Qualifikation, auch durch die Einbindung in AKIS, und angemessene Ausbildung aufweisen. Beratungsleistungen müssen unparteiisch und frei von Interessenskonflikten erfolgen.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Persönliche oder betriebliche Informationen, die der Beratungsanbieter oder die Beratungskraft im Laufe der Beratung erhält, sind vertraulich zu behandeln. Die Zuwendung darf nicht direkt an die Empfänger des Wissenstransfers und der Informationen gezahlt werden.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Ausgewählter Anbieter von Vorhaben nach EL 0801-01-a
Förderausschlüsse:
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Das Vorhaben muss in der Region durchgeführt werden oder sich an Beratungskräfte richten, die in der Region tätig sind
Förderausschlüsse:
- Aufwendungen der Teilnehmer (u.a. Übernachtungs-, Versorgungs- und Fahrtkosten)