Förderziel:
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der heimischen Landwirtschaft werden durch ein aktuelles flächendeckendes Beratungsangebot gesteigert. Dabei geht es darum, Ökonomie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Ressourcen-, Klima- und Tierschutz sowie soziale Aspekte ausgewogen zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen. Die landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten die Möglichkeit, sich betriebsspezifisch beraten zu lassen, um die für ihre Entscheidungsfindungen und die Weiterentwicklung ihrer Unternehmen benötigten Informationen zu erhalten. Mit der weitergehenden Qualifizierung von Beratungskräften und auch der Einrichtung von Beratungsdiensten wird das Beratungsangebot quantitativ und qualitativ verstärkt.
Damit wird den Bedarfen "Fachkräftesicherung in der Land- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum", "Stärkung des koordinierten flächendeckenden Angebots an Bildung und Beratung zur nachhaltigen Land","Qualifizierung und Verbesserung unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen" sowie" Verbesserung der öffentlichen Kommunikation bis Stärkung der Innovationskraft" entsprochen und ein Beitrag zum Querschnittsziel "übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation" und "Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung" geleistet.
Beschreibung:
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
Förderfähig sind die Kosten für die Durchführung des Vorhabens einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie von Plänen und Studien im Zusammenhang mit Maßnahmen für den Wissens- und Informationsaustausch.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Förderungen müssen die Voraussetzungen des Art. 78 der GAP-SP-VO erfüllen. Die Beratungsanbieter erklären ihre Einbindung in die Organisationsstruktur von AKIS oder Teilnahme an
AKIS. Die Anbieter der Beratungsleistungen und die Anbieter der weitergehenden Qualifizierung für Beratungskräfte müssen die erforderliche Kompetenz und passende Qualifikation, auch durch die Einbindung in AKIS, und angemessene Ausbildung aufweisen. Beratungsleistungen müssen unparteiisch und frei von Interessenskonflikten erfolgen.
- Das Vorhaben muss grundsätzlich in der Region durchgeführt werden oder sich an Akteure richten, die in Bezug auf den Gegenstand der Beratungsmaßnahme in der Region tätig sind oder bei der Umsetzung des Vorhabens in der Region tätig sein werden oder ihren Unternehmenssitz in der jeweiligen Region haben.
- Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Rheinland-Pfalz; Schleswig-Holstein; Thüringen
- Beratungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen
- Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Schleswig-Holstein; Thüringen
- Es wird nur einzelbetriebliche Beratung unterstützt
- Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz; Thüringen
- Beratungsdienste bedürfen der Anerkennung durch die Länder nach Mindestkriterien.
- Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz
Förderausschlüsse:
- Umsatzsteuer
- Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Rheinland-Pfalz
- Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen
- Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Persönliche oder betriebliche Informationen, die der Beratungsanbieter oder die Beratungskraft im Laufe der Beratung erhält, sind vertraulich zu behandeln. Die Zuwendung darf nicht direkt an die Empfänger des Wissenstransfers und der Informationen gezahlt werden.
- Regelmäßige Fortbildung der eingesetzten Beratungskräfte
- Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz; Schleswig-Holstein
- Nur zugelassene oder anerkannte Beratungskräfte
- Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Schleswig-Holstein
Auswahlverfahren:
Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien und -verfahren gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO werden von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-SP-VO und an den Handlungsbedarfen des GAP-Strategieplans Deutschlands sowie den Themen des Art. 15 Abs. 4 der GAP-SP-VO, das können u.a. Klima-, Wasser-, Natur- und Umweltschutz sowie Tiergesundheit (z.B. Afrikanische Schweinepest), Paludikulturen, Pestizidmanagement und integrierter Pflanzenschutz sein. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.
Verfahren der Projektauswahl:
- Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
- Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern
- Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
- Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Rheinland-Pfalz
- Öffentliche Auftragsvergabe nach Vergabeverfahren
- Baden-Württemberg; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Rheinland-Pfalz; Schleswig-Holstein; Thüringen
- In-house-Vergabe