Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
Förderfähig sind die Kosten der Vorbereitung und Gründung einer OG, inklusive der Kosten für die Konzepterstellung.
Grundsätzlich sind u.a. förderfähig:
- Abschreibungen
- Kosten des laufenden Betriebs
- Unbare Eigenleistungen
- Kosten für Leasing
- Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung
- Grunderwerbssteuer
- Vorhabenbezogene Personalausgaben
- Investitionen für KMU
- Ausgaben für Untersuchungen, Analysen, Tests
Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs eines Vorhabens sind die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs durchgeführten und begonnenen Teilschritte des zugehörigen Plans förderfähig.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Für eine Förderung müssen die Voraussetzungen des Art. 77 und 127 der GAP-SP-VO erfüllt sein:
- Zusammenarbeit von mindestens zwei unabhängigen Mitgliedern im Rahmen einer OG.
- Es ist keine Zusammenarbeit förderfähig, an der nur Forschungseinrichtungen beteiligt sind.
- Jede OG erstellt einen Plan für ein innovatives Vorhaben das entwickelt, getestet, angepasst oder durchgeführt werden soll.
- Das innovative Projekt stützt sich auf das interaktive Innovationsmodell gemäß Art. 127 Abs. 3 a), b) und c) der GAP-SP-VO.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Verpflichtung der OG zur Verbreitung mind. einer Zusammenfassung der Pläne und der Ergebnisse ihrer Vorhaben insbesondere über die nationalen und europäischen GAP-Netzwerke. Im Fall eines Abbruchs/Einstellung der Zusammenarbeit innerhalb der Laufzeit eines Vorhabens besteht Mitteilungspflicht der OG gegenüber der Bewilligungsstelle sowie eine Pflicht zur Dokumentation und Bewertung der Ergebnisse. Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
Förderfähig sind die Kosten der Vorbereitung und Gründung einer OG, inklusive der Kosten für die Konzepterstellung.
Grundsätzlich sind u.a. förderfähig:
- Abschreibungen
- Kosten des laufenden Betriebs
- Unbare Eigenleistungen
- Kosten für Leasing
- Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung
- Grunderwerbssteuer
- Vorhabenbezogene Personalausgaben
- Investitionen für KMU
- Ausgaben für Untersuchungen, Analysen, Tests
Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs eines Vorhabens sind die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs durchgeführten und begonnenen Teilschritte des zugehörigen Plans förderfähig.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Für eine Förderung müssen die Voraussetzungen des Art. 77 und 127 der GAP-SP-VO erfüllt sein:
- Zusammenarbeit von mindestens zwei unabhängigen Mitgliedern im Rahmen einer OG.
- Es ist keine Zusammenarbeit förderfähig, an der nur Forschungseinrichtungen beteiligt sind.
- Jede OG erstellt einen Plan für ein innovatives Vorhaben das entwickelt, getestet, angepasst oder durchgeführt werden soll.
- Das innovative Projekt stützt sich auf das interaktive Innovationsmodell gemäß Art. 127 Abs. 3 a), b) und c) der GAP-SP-VO.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Verpflichtung der OG zur Verbreitung mind. einer Zusammenfassung der Pläne und der Ergebnisse ihrer Vorhaben insbesondere über die nationalen und europäischen GAP-Netzwerke. Im Fall eines Abbruchs/Einstellung der Zusammenarbeit innerhalb der Laufzeit eines Vorhabens besteht Mitteilungspflicht der OG gegenüber der Bewilligungsstelle sowie eine Pflicht zur Dokumentation und Bewertung der Ergebnisse. Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Länderspezifische Voraussetzungen:
- Mindestförderbetrag / Höchstförderbetrag nach Vorgabe der Länder
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die OG eine Kooperationsvereinbarung oder ähnliches vorlegen, die die Zusammenarbeit regelt
- Sitz oder Niederlassung bzw. eines Mindestanteils der OG im jeweiligen Bundesland
- Das Vorhaben muss durch positiven Beschluss eines Gremiums als förderwürdig oder innovativ eingestuft worden sein
Förderausschlüsse:
- Anmeldung von Patenten
- Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumenten und Ausrüstungsgegenständen
- Umsatzsteuer
- EIP-Projekte, die ausschließlich wissenschaftliche Arbeiten o. Studien umfassen
- Grunderwerbsteuer
- Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der geltenden Definition
Förderverpflichtungen:
- Zeitliche Begrenzung der Vorhabensdauer bei der Vorbereitung bzw. Gründung einer OG
- Verpflichtung zur Erstellung von Zwischenberichten zusätzlich zum Abschlussbericht
Länderspezifische Voraussetzungen:
- Mindestförderbetrag / Höchstförderbetrag nach Vorgaben der Länder
- Mind. 1 Mitglied der OG muss ein Unternehmen des land- oder forstwirtschaftlichen Sektors sein
- Eine OG muss mehr als 2 Mitglieder vorweisen
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die OG eine Kooperationsvereinbarung oder ähnliches vorlegen, die die Zusammenarbeit regelt
- Sitz oder Niederlassung bzw. eines Mindestanteils der OG im jeweiligen Bundesland
- Das Vorhaben muss durch positiven Beschluss eines Gremiums als förderwürdig oder innovativ eingestuft worden sein
Förderausschlüsse:
- Anmeldung von Patenten
- Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumenten und Ausrüstungsgegenständen
- Umsatzsteuer
- EIP-Projekte, die ausschließlich wissenschaftliche Arbeiten o. Studien umfassen
- Unbare Eigenleistungen
- Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der geltenden Definition
Förderverpflichtungen:
- Direkt durch die Durchführung eines Innovationsvorhabens erzielte Einnahmen sind von den zuwendungsfähigen Ausgaben abzuziehen
- Verpflichtung zur Erstellung von Zwischenberichten zusätzlich zum Abschlussbericht
Fördervoraussetzungen:
- Mindestförderbetrag / Höchstförderbetrag nach Vorgaben der Länder
- Mind. 1 Mitglied der OG muss ein Unternehmen des land- oder forstwirtschaftlichen Sektors sein
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die OG eine Kooperationsvereinbarung oder ähnliches vorlegen, die die Zusammenarbeit regelt
Förderausschlüsse:
- Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumenten und Ausrüstungsgegenständen
- Umsatzsteuer
- Kauf und/oder Leasing von Kraftfahrzeugen
- EIP-Projekte, die ausschließlich wissenschaftliche Arbeiten o. Studien umfassen
- Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der geltenden Definition
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Direkt durch die Durchführung eines Innovationsvorhabens erzielte Einnahmen sind von den zuwendungsfähigen Ausgaben abzuziehen
- Förderung von Investitionen nur für KMU's (Definition entsprechend der einschlägigen Verordnung)
- Verpflichtung zur Erstellung von Zwischenberichten zusätzlich zum Abschlussbericht
Länderspezifische Voraussetzungen:
- Mindestförderbetrag / Höchstförderbetrag nach Vorgaben der Länder
- Mind. 1 Mitglied der OG muss ein Unternehmen des land- oder forstwirtschaftlichen Sektors sein
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die OG eine Kooperationsvereinbarung oder ähnliches vorlegen, die die Zusammenarbeit regelt
- Das Vorhaben muss durch positiven Beschluss eines Gremiums als förderwürdig oder innovativ eingestuft worden sein
Förderausschlüsse:
- Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumenten und Ausrüstungsgegenständen
- Kauf und/oder Leasing von Kraftfahrzeugen
- EIP-Projekte, die ausschließlich wissenschaftliche Arbeiten o. Studien umfassen
- Förderung von Investitionen
- Abschreibungen
- Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung
- Grunderwerbsteuer
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Zeitliche Begrenzung der Vorhabensdauer bei der Vorbereitung bzw. Gründung einer OG
- Verpflichtung zur Erstellung von Zwischenberichten zusätzlich zum Abschlussbericht