Förderziel:
Dabei sollen u.a. kooperationsbasierte Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassung der Wälder an die Klimaveränderung sowie die nachhaltige Erbringung der Waldfunktionen unterstützt werden. Außerdem soll u.a. die Zusammenarbeit beim Management von Schutzgebieten gefördert werden.
Beschreibung:
Förderinhalte:
- Erstellung und Umsetzung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien/Erhebungen und Plänen (z.B. Aktionspläne) sowie Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken
- Umsetzung von Plänen (z.B. Geschäfts- oder Bewirtschaftungspläne) zur Neugründung oder Erweiterung von Kooperationen
- Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit
- Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen Sachleistungen
- Grunderwerbssteuer
- Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung
Spezifische Förderausschlüsse:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Eine Unterstützung erfolgt in dieser Intervention nur für neue Formen der Zusammenarbeit, einschließlich bestehender Formen der Zusammenarbeit bei Aufnahme einer neuer Tätigkeit, wenn mindestens zwei Akteure an der Zusammenarbeit beteiligt sind. Es wird keine Zusammenarbeit unterstützt, an der nur Forschungseinrichtungen beteiligt sind.
- Förderober- bzw. untergrenze
- Baden-Württemberg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Sachsen
- Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
- Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Sachsen; Schleswig-Holstein; Thüringen
- Eine Kooperation muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, davon mindestens ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bzw. ein Akteur sonstiger Landnutzungsformen
- Mecklenburg-Vorpommern; Thüringen
- Abschluss eines Kooperationsvertrags/-vereinbarung
- Berlin / Brandenburg; Hessen; Thüringen
- Ein Mindestanteil an Partnern müssen ihren Sitz im Bundesland haben
- Hessen; Mecklenburg-Vorpommern
Förderausschlüsse:
Bereits bestehende Projekte ohne zusätzlichen Mehrwert können nicht gefördert werden.
- Sachleistungen in Form von unbaren Eingenleistungen
- Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung
- Grunderwerbsteuer
- Hessen; Schleswig-Holstein; Thüringen
Spezifische Förderverpflichtung:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Auswahlverfahren:
Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien werden von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl).
Verfahren der Projektauswahl:
- Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
- Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg
- Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
- Berlin / Brandenburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Sachsen; Thüringen
- Antragstellung zu Antragsstichtagen
- Bremen / Hamburg / Niedersachsen