Förderinhalte:
- Erstellung und Umsetzung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien/Erhebungen und Plänen (z.B. Aktionspläne) sowie Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken
- Umsetzung von Plänen (z.B. Geschäfts- oder Bewirtschaftungspläne) zur Neugründung oder Erweiterung von Kooperationen
- Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit
- Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen Sachleistungen
- Grunderwerbssteuer
- Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung
Spezifische Förderausschlüsse:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Eine Unterstützung erfolgt in dieser Intervention nur für neue Formen der Zusammenarbeit, einschließlich bestehender Formen der Zusammenarbeit bei Aufnahme einer neuer Tätigkeit, wenn mindestens zwei Akteure an der Zusammenarbeit beteiligt sind. Es wird keine Zusammenarbeit unterstützt, an der nur Forschungseinrichtungen beteiligt sind.
Förderausschlüsse:
Bereits bestehende Projekte ohne zusätzlichen Mehrwert können nicht gefördert werden.
Spezifische Förderverpflichtung:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Förderinhalte:
- Erstellung und Umsetzung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien/Erhebungen und Plänen (z.B. Aktionspläne) sowie Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken
- Umsetzung von Plänen (z.B. Geschäfts- oder Bewirtschaftungspläne) zur Neugründung oder Erweiterung von Kooperationen
- Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit
- Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen Sachleistungen
- Grunderwerbssteuer
- Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung
Spezifische Förderausschlüsse:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Eine Unterstützung erfolgt in dieser Intervention nur für neue Formen der Zusammenarbeit, einschließlich bestehender Formen der Zusammenarbeit bei Aufnahme einer neuer Tätigkeit, wenn mindestens zwei Akteure an der Zusammenarbeit beteiligt sind. Es wird keine Zusammenarbeit unterstützt, an der nur Forschungseinrichtungen beteiligt sind.
Förderausschlüsse:
Bereits bestehende Projekte ohne zusätzlichen Mehrwert können nicht gefördert werden.
Spezifische Förderverpflichtung:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderober- bzw. untergrenze
- Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
- Abschluss eines Kooperationsvertrags/-vereinbarung
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderober- bzw. untergrenze
- Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
- Abschluss eines Kooperationsvertrags/-vereinbarung
- Ein Mindestanteil an Partnern müssen ihren Sitz im Bundesland haben
Förderausschlüsse:
- Sachleistungen in Form von unbaren Eingenleistungen
- Grunderwerbsteuer
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderober- bzw. untergrenze
- Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / PLäne nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
- Eine Kooperation muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, davon mindestens ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bzw. ein Akteur sonstiger Landnutzungsformen
- Ein Mindesanteil an Partnern müssen ihren Sitz im Bundesland haben
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderober- bzw. untergrenze
- Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderober- bzw. untergrenze
- Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
Förderausschlüsse:
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Plan nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
- Eine Kooperation muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, davon mindestens ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bzw. ein Akteur sonstiger Landnutzungsformen
- Abschluss eines Kooperationsvertrags/-vereinbarung
Förderausschlüsse:
- Sachleistungen in Form von unbaren Eingenleistungen
- Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung
- Grunderwerbsteuer