Netzwerke und Kooperationen - Zusammenarbeit u.a. bei der Entwicklung und Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen, zur Etablierung und Unterstützung der sozialen und solidarischen Landwirtschaft sowie zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Etablierung, zum Ausbau oder zum Betrieb von regionalen Wertschöpfungsketten

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die Zusammenarbeit: Schaffung und Entwicklung von Versorgungsketten, leistet Beitrag, Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung besser umzusetzen.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Sachsen; Schleswig-Holstein; Thüringen

Art der Unterstützung:

Zuschuss, Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten, Einheitskosten, Pauschalfinanzierungen

Zuwendungsempfänger:

juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse; natürliche Personen; Personengesellschaften; Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung

Ansprechpartner:
Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Dabei zielt die Zusammenarbeit u.a. auf die Schaffung und Entwicklung von Versorgungsketten ab und leistet einen Beitrag, die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse besser an die Erfordernisse des Marktes und einer nachhaltigen Entwicklung anzupassen sowie innovative Ansätze umzusetzen. Darüber hinaus soll u.a. regionale Zusammenarbeit gestärkt werden und damit zur Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten im Markt beitragen.

Beschreibung:

Förderinhalte:

  • Erstellung und Umsetzung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien/Erhebungen und Plänen (z.B. Aktionspläne) sowie Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken
  • Umsetzung von Plänen (z.B. Geschäfts- oder Bewirtschaftungspläne) zur Neugründung oder Erweiterung von Kooperationen
  • Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit
  • Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen Sachleistungen
  • Grunderwerbssteuer
  • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung

Spezifische Förderausschlüsse:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Eine Unterstützung erfolgt in dieser Intervention nur für neue Formen der Zusammenarbeit, einschließlich bestehender Formen der Zusammenarbeit bei Aufnahme einer neuer Tätigkeit, wenn mindestens zwei Akteure an der Zusammenarbeit beteiligt sind. Es wird keine Zusammenarbeit unterstützt, an der nur Forschungseinrichtungen beteiligt sind.

Förderausschlüsse:
Bereits bestehende Projekte ohne zusätzlichen Mehrwert können nicht gefördert werden.

Spezifische Förderverpflichtung:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Förderinhalte:

  • Erstellung und Umsetzung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien/Erhebungen und Plänen (z.B. Aktionspläne) sowie Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken
  • Umsetzung von Plänen (z.B. Geschäfts- oder Bewirtschaftungspläne) zur Neugründung oder Erweiterung von Kooperationen
  • Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit
  • Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen Sachleistungen
  • Grunderwerbssteuer
  • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung

Spezifische Förderausschlüsse:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Eine Unterstützung erfolgt in dieser Intervention nur für neue Formen der Zusammenarbeit, einschließlich bestehender Formen der Zusammenarbeit bei Aufnahme einer neuer Tätigkeit, wenn mindestens zwei Akteure an der Zusammenarbeit beteiligt sind. Es wird keine Zusammenarbeit unterstützt, an der nur Forschungseinrichtungen beteiligt sind.

Förderausschlüsse:
Bereits bestehende Projekte ohne zusätzlichen Mehrwert können nicht gefördert werden.

Spezifische Förderverpflichtung:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderober- bzw. untergrenze
  • Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Abschluss eines Kooperationsvertrags/-vereinbarung

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderober- bzw. untergrenze
  • Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Abschluss eines Kooperationsvertrags/-vereinbarung
  • Ein Mindestanteil an Partnern müssen ihren Sitz im Bundesland haben

Förderausschlüsse:

  • Sachleistungen in Form von unbaren Eingenleistungen
  • Grunderwerbsteuer

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderober- bzw. untergrenze
  • Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / PLäne nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Eine Kooperation muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, davon mindestens ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bzw. ein Akteur sonstiger Landnutzungsformen
  • Ein Mindesanteil an Partnern müssen ihren Sitz im Bundesland haben

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderober- bzw. untergrenze
  • Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderober- bzw. untergrenze
  • Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Pläne nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde

Förderausschlüsse:

  • Grunderwerbsteuer

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit / Projektbeschreibung / Plan nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Eine Kooperation muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, davon mindestens ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bzw. ein Akteur sonstiger Landnutzungsformen
  • Abschluss eines Kooperationsvertrags/-vereinbarung

Förderausschlüsse:

  • Sachleistungen in Form von unbaren Eingenleistungen
  • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung
  • Grunderwerbsteuer
Auswahlverfahren:

Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien werden von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl).

Verfahren der Projektauswahl:

  • Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
    • Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
    • Berlin / Brandenburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Sachsen; Thüringen
  • Antragstellung zu Antragsstichtagen
    • Bremen / Hamburg / Niedersachsen