Förderziel:
Um die Identifikation der ländlichen Bevölkerung mit ihrem wirtschaftlichen und sozialen Umfeld zu stärken und die Attraktivität der ländlichen Räume zu steigern, ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung materieller sowie immaterieller Kulturgüter wichtig. Durch die Förderung von Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes der Dörfer und ländlicher Regionen wird die kulturelle Identität gestärkt und trägt mit der Inwertsetzung des kulturellen Erbes zur positiven Entwicklung der ländlichen Räume bei. In Abgrenzung zur EL-0410-02 (mit Fokus nachhaltiger Dorfentwicklung einschließlich der Erhaltung des baukulturellen Erbes) beinhaltet EL-0410-07 neben der Förderung von Studien und Investitionen im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes in ländlichen Räumen auch Ausgaben zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Zusammenhänge von Kultur und Natur im ländlichen Raum und für kulturhistorisches Erbe.
Somit wird den Bedarfen "Stärkung der Selbstorganisation bei der Förderung der lokalen Entwicklung der Regionen", "Identitätsstärkung, kulturelles und natürliches Erbe, Entwicklung von Dorf- und Ortskernen" und "Unterstützung des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements" und "Steigerung der Kooperations-, Service- und Innovationskultur im Tourismus" entsprochen.
Beschreibung:
Förderfähig:
- Ausgaben für Investitionen und Studien sowie für mit den Investitionen verbundene Sensibilisierung der Bevölkerung im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes in ländlichen Räumen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen in dieser Teilintervention zugelassen.
- Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Zulässige Zuwendungsempfänger und Förderkulisse) festlegen
- Baden-Württemberg; Saarland; Schleswig-Holstein
Förderausschlüsse:
- Ausgaben für Ersatzbeschaffungen
- Baden-Württemberg; Saarland
- Investitionen in landwirtschaftliche Primärproduktion und Erstverkauf an Wiederverkäufer oder Verarbeiter
- Baden-Württemberg; Saarland; Schleswig-Holstein
- Investitionen in aktuell gelebtes Brauchtum
- Sachleistungen
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
- Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Zweckbindungsfristen) festlegen
- Baden-Württemberg; Saarland; Schleswig-Holstein
Auswahlverfahren:
Auswahlverfahren finden Anwendung gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.
Verfahren der Projektauswahl:
- Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
- Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Saarland; Schleswig-Holstein; Thüringen
- Kontinuierliche Antragstellung mit kontinuierlicher Auswahl von Premiumvorhaben und Auswahlterminen für weitere Vorhaben
- Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
- Bayern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Rheinland-Pfalz; Thüringen