Förderfähig:
- Ausgaben für Investitionen und Studien sowie für mit den Investitionen verbundene Sensibilisierung der Bevölkerung im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes in ländlichen Räumen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen in dieser Teilintervention zugelassen.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Zulässige Zuwendungsempfänger und Förderkulisse) festlegen
Förderausschlüsse:
- Ausgaben für Ersatzbeschaffungen
- Investitionen in landwirtschaftliche Primärproduktion und Erstverkauf an Wiederverkäufer oder Verarbeiter
- Investitionen in aktuell gelebtes Brauchtum
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Zweckbindungsfristen) festlegen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Zulässige Zuwendungsempfänger und Förderkulisse) festlegen
Förderausschlüsse:
- Ausgaben für Ersatzbeschaffungen
- Investitionen in landwirtschaftliche Primärproduktion und Erstverkauf an Wiederverkäufer oder Verarbeiter
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Zweckbindungsfristen) festlegen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Zulässige Zuwendungsempfänger und Förderkulisse) festlegen
Förderausschlüsse:
- Investitionen in landwirtschaftliche Primärproduktion und Erstverkauf an Wiederverkäufer oder Verarbeiter
- Sachleistungen
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Zweckbindungsfristen) festlegen