Beschreibung:
Gefördert werden sollen der Ausbau der Infrastruktur im Bereich von Forschung und Innovation (F&I) und der Kapazitäten für die Entwicklung von F&I Spitzenleistungen. Dabei geht es um umsetzungsorientierte Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Kompetenz- und Anwendungszentren im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Unternehmen. Auch von der Wirtschaft getragene Zentren (z. B. Prüfeinrichtungen, Labore etc.) für angewandte Forschung, Entwicklung und Innovation können unterstützt werden.
Gefördert werden Einrichtungen, die mit ihrer Tätigkeit einen Beitrag zur nachhaltigen Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und zur Stärkung der NRW Wirtschaft in den Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW leisten. Die Einrichtungen müssen mit der Wirtschaft, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, und ggf. weiteren relevanten Akteuren zusammenarbeiten und die Ergebnisse ihrer Forschung in geeigneter Weise multiplizieren.
Gefördert werden Investitionen in den Aufbau und die Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung sowie projektbezogene Betriebskosten der o.g. Einrichtungen. Bei Gemeinschaftseinrichtungen bzw. bei von der Wirtschaft (mit-)getragenen Zentren sind die Unternehmen mit angemessenen eigenen Beiträgen zu beteiligen.