Förderziel:
Förderfähig sind Maßnahmen zur Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte, die der Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung dienen. Mit der Umsetzung investiver Vorhaben privater und öffentlicher Träger in den Gemeinden wird die die Verbundenheit der örtlichen Bevölkerung mit Ihrer Region gestärkt und die nachhaltige Entwicklung von Ortskernen gefördert. Die investiven Vorhaben sind ausgerichtet auf eine nachhaltige Dorfentwicklung einschließlich des Erhalts des baukulturellen Erbes unter besonderer Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der demografischen Entwicklung, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Möglichkeiten der Digitalisierung und Datennutzung. Durch die Möglichkeit der Unterstützung privater Zuwendungsempfänger mobilisieren die Vorhaben bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement für die Entwicklung der Dörfer.
Damit wird den Bedarfen "Förderung der ländlichen Entwicklung", "Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen", "Stärkung der Selbstorganisation bei der Förderung der lokalen Entwicklung der Regionen", "Identitätsstärkung, kulturelles und natürliches Erbe, Entwicklung von Dorf- und Ortskernen", "Unterstützung des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements" entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel "Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft" geleistet.
Auswahlverfahren:
Auswahlverfahren finden Anwendung gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.
Verfahren der Projektauswahl:
- Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
- Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Saarland; Schleswig-Holstein; Thüringen
- Kontinuierliche Antragstellung mit kontinuierlicher Auswahl von Premiumvorhaben und Auswahlterminen für weitere Vorhaben
- Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
- Bayern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Rheinland-Pfalz; Thüringen