Innovationswettbewerbe

EFRE
Nordrhein-Westfalen
Handlungsfelder:

Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Es soll ein Wissensaustausch und eine gemeinsame Wissensgenerierung zwischen KMU, anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen initiiert und innovative Ideen und Projekte möglichst soweit entwickelt werden, dass die Schwelle zur Markteinführung erreicht wird.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kleine und mittlere Unternehmen, Kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine und Stiftungen; auch große Unternehmen in Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen.

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Produktentwicklung, Markteinführung
Wissenstransfer

Ansprechpartner:

Zentrale Kontaktstelle

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Es soll ein Wissensaustausch und eine gemeinsame Wissensgenerierung initiiert und innovative Ideen und Projekte möglichst soweit entwickelt werden, dass die Schwelle zur Markteinführung erreicht wird. Dadurch sollen Folgeinvestitionen und weitere Forschungsaktivitäten, insbesondere von KMU, angeregt werden.

Beschreibung:

KMU können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Im Sinne eines weiten Innovationsbegriffs gewinnt zudem auch die Zusammenarbeit mit der Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft, der Tourismusbranche, der Gesundheits- und Pflegewirtschaft, sozialen und ökologischen Einrichtungen und regionalen Akteuren an Bedeutung.

Auswahlverfahren:

Die Förderung wird auf die Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW ausgerichtet. Daraus leiten sich die folgenden sechs Innovationswettbewerbe ab:

  • Innovative Werkstoffe und Produktion,
  • Vernetzte Mobilität und Logistik,
  • Umweltwirtschaft und Circular Economy,
  • Energie und innovatives Bauen,
  • Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science,
  • Kultur, Medien- und Kreativwirtschaft, IKT.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Einrichtungen, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.
Das Vorhaben muss von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70 % entfallen dürfen. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Sonstiges:

Es muss sich um innovative umsetzungsorientierte Vorhaben handeln, die jedoch noch keine Marktreife besitzen. In den Innovationsfeldern können auch innovative Vorhaben gefördert werden, die im Kontext internationaler, grenzüberschreitender Kooperationsprojekte bzw. aus dem Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“ heraus entwickelt wurden.