Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung - Förderung der Dorfentwicklung - Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Es geht um die Förderung der Maßnahmen zur Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte, die der Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung dienen. 

Fördergebiet:

Bayern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Saarland; Thüringen

Art der Unterstützung:

Zuschuss, Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten, Einheitskosten

Zuwendungsempfänger:

juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse; natürliche Personen und Personengesellschaften sowie; juristische Personen des privaten Rechts

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Ansprechpartner:

Bundesministerium

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Förderfähig sind Maßnahmen zur Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte, die der Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung dienen. Mit der Umsetzung investiver Vorhaben privater und öffentlicher Träger in den Gemeinden wird die die Verbundenheit der örtlichen Bevölkerung mit Ihrer Region gestärkt und die nachhaltige Entwicklung von Ortskernen gefördert. Die investiven Vorhaben sind ausgerichtet auf eine nachhaltige Dorfentwicklung einschließlich des Erhalts des baukulturellen Erbes unter besonderer Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der demografischen Entwicklung, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Möglichkeiten der Digitalisierung und Datennutzung. Durch die Möglichkeit der Unterstützung privater Zuwendungsempfänger mobilisieren die Vorhaben bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement für die Entwicklung der Dörfer.

Damit wird den Bedarfen "Förderung der ländlichen Entwicklung", "Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen", "Stärkung der Selbstorganisation bei der Förderung der lokalen Entwicklung der Regionen", "Identitätsstärkung, kulturelles und natürliches Erbe, Entwicklung von Dorf- und Ortskernen", "Unterstützung des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements" entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel " Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft" geleistet. 

Beschreibung:

Förderinhalte:

  • private und öffentliche Investitionen, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und deren soziale und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit stärken

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung Sachleistungen in Form von Eigenleistungen in dieser Teilintervention zugelassen. Für das Saarland gilt angesichts der insgesamt sehr hohen Einwohnerdichte (383 EW/km²), dass auch ländlich geprägte Stadtteile von Großstädten bis 190.000 Einwohnern in den räumlichen Geltungsbereich der Förderung fallen. Diese Orte waren auch in der Förderperiode 2014-2022 Teil der Gebietskulisse des ländlichen Raumes.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Förderinhalte:

  • private und öffentliche Investitionen, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und deren soziale und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit stärken

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung Sachleistungen in Form von Eigenleistungen in dieser Teilintervention zugelassen. Für das Saarland gilt angesichts der insgesamt sehr hohen Einwohnerdichte (383 EW/km²), dass auch ländlich geprägte Stadtteile von Großstädten bis 190.000 Einwohnern in den räumlichen Geltungsbereich der Förderung fallen. Diese Orte waren auch in der Förderperiode 2014-2022 Teil der Gebietskulisse des ländlichen Raumes.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde

Spezifische Förderverpflichtungen:

  • Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen festlegen

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen festlegen

Spezifische Förderverpflichtungen:

  • Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen festlegen

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen festlegen

Spezifische Förderverpflichtungen:

  • Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen festlegen
Auswahlverfahren:

Auswahlverfahren finden Anwendung gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.

Verfahren der Projektauswahl:

  • Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
    • Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Saarland; Schleswig-Holstein; Thüringen
  • Kontinuierliche Antragstellung mit kontinuierlicher Auswahl von Premiumvorhaben und Auswahlterminen für weitere Vorhaben
    • Baden-Württemberg
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
    • Bayern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Rheinland-Pfalz; Thüringen