Förderfähig sind:
Investive Vorhaben und damit verbundene Aktionen in die umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit einschließlich deren Konzeption wie z. B.:
- Neu-, Um- und Ausbau, Ausstattung sowie Unterhaltung von Informationszentren, Kontaktstellen, Kontaktbüros sowie Anlagen der Besucherlenkung und Besucherinformation (z. B. Lehrpfade, Beobachtungseinrichtungen)
- Einrichtung von einfachen Feldstationen zu Lehr- und Bildungszwecken über gefährdete Arten und Lebensraumtypen
- vorbereitende Bedarfsanalysen und Planungsgrundlagen
- Grunderwerb, langfristige Pacht
- Sachleistungen
- Mit der Investition verbundene Aktionen z. B.:
- Erarbeitung und Publikation von Informationsmaterialien zum Schutz der Biodiversität
- Erstellung von Informationsmaterialien mit unmittelbarem Bezug zu örtlichen Schutzobjekten für die Flächenbewirtschafter, Besucher und Pfleger, wie zum Beispiel Naturschutzpläne für landwirtschaftliche Unternehmen
- Seminare, Fachtagungen und öffentliche Veranstaltungen
- Evaluierungen/Studien sowie Datenerhebung, und -pflege
- Projektmanagement
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Förderfähig sind:
Investive Vorhaben und damit verbundene Aktionen in die umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit einschließlich deren Konzeption wie z. B.:
- Neu-, Um- und Ausbau, Ausstattung sowie Unterhaltung von Informationszentren, Kontaktstellen, Kontaktbüros sowie Anlagen der Besucherlenkung und Besucherinformation (z. B. Lehrpfade, Beobachtungseinrichtungen)
- Einrichtung von einfachen Feldstationen zu Lehr- und Bildungszwecken über gefährdete Arten und Lebensraumtypen
- vorbereitende Bedarfsanalysen und Planungsgrundlagen
- Grunderwerb, langfristige Pacht
- Sachleistungen
- Mit der Investition verbundene Aktionen z. B.:
- Erarbeitung und Publikation von Informationsmaterialien zum Schutz der Biodiversität
- Erstellung von Informationsmaterialien mit unmittelbarem Bezug zu örtlichen Schutzobjekten für die Flächenbewirtschafter, Besucher und Pfleger, wie zum Beispiel Naturschutzpläne für landwirtschaftliche Unternehmen
- Seminare, Fachtagungen und öffentliche Veranstaltungen
- Evaluierungen/Studien sowie Datenerhebung, und -pflege
- Projektmanagement
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Über die ergriffenen Maßnahmen sind entsprechend der Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde Berichte anzufertigen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Über die ergriffenen Maßnahmen sind entsprechend der Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde Berichte anzufertigen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Über die ergriffenen Maßnahmen sind entsprechend der Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde Berichte anzufertigen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Über die ergriffenen Maßnahmen sind entsprechend der Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde Berichte anzufertigen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Über die ergriffenen Maßnahmen sind entsprechend der Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde Berichte anzufertigen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Über die ergriffenen Maßnahmen sind entsprechend der Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde Berichte anzufertigen
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Über die ergriffenen Maßnahmen sind entsprechend der Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde Berichte anzufertigen