Nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen - Umwelt- und Naturschutzplanungen, Monitoring und Studien

ELER
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Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Planungen zur Entwicklung der Gebietskulisse, Datengrundlage, Studien zum Ziel. 

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Rheinland-Pfalz; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Thüringen

Art der Unterstützung:

Zuschuss, Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten, Einheitskosten, Pauschalfinanzierungen

Zuwendungsempfänger:

juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts; natürliche Personen; Personengesellschaften unabhängig von der Rechtsform

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung
Daten-, Informationsgrundlagen, Umsetzungsvorbereitung

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Naturschutz- und Umweltplanungen haben die Erstellung bzw. Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Planungen zur Entwicklung der Gebietskulisse von Großschutzgebieten einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen sowie Studien zur Dokumentation von Artvorkommen zum Ziel. Diese Fachplanungen umfassen beispielsweise die Dokumentation des Erhaltungszustandes bestimmter Flächen, Artenhilfsprogramme, Bewirtschaftungs-, Pflege- und Entwicklungskonzepte für Schutzgegenstände und Schutzgebiete und stehen nicht im Zusammenhang mit investiven Einzelvorhaben. Hierzu gehören insbesondere die Erarbeitung und/oder die Fortschreibung von Natura2000-Managementplänen, Pflege- und Entwicklungsplänen für sonstige Gebiete mit hohem Wert für den Naturschutz sowie projektbezogenen Planungen und Konzepten, Monitoring von Tier- und Pflanzenarten der FFH- und Vogelschutzrichtlinien. Als Grundlage für die Planungen, zur Vorbereitung von Maßnahmen sowie zur Effizienzkontrolle durchgeführter Maßnahmen wird im Rahmen dieser Teilintervention die Erarbeitung von Monitoringkonzepten sowie die Erfassung von Arten, Artvorkommen, Artengesellschaften einschließlich Lebensraumtypen und Habitatqualitäten, Artbestimmungen, die Bewertung von Erhaltungszuständen, die Feststellung von Beeinträchtigungen, die Ableitung von Zielen und Handlungsbedarfen und Maßnahmenempfehlungen, die Konzipierung von Maßnahmen, die Dokumentation von Erfassungs- und Bewertungsergebnissen sowie die Erfolgskontrolle und Überwachung (Monitoring) unterstützt. Förderfähig ist weiterhin die Vorbereitung von Maßnahmen (Machbarkeitsstudien), insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Flächen und die Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die Herstellung von Genehmigungsunterlagen und die Vorbereitung von Förderanträgen.

In erster Linie wird mit der vorliegenden Teilintervention somit ein Beitrag zur Verbesserung von Datengrundlagen und damit zur evidenzbasierten Weiterentwicklung des Biodiversitätsschutzes sowie des Ressourcenschutzes geleistet. Letztlich berücksichtigt die Teilintervention neben dem Bedarf "Verbesserung der Datengrundlagen und evidenzbasierte Weiterentwicklung des Biodiversitätsschutzes" somit auch die Bedarfe "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Schutzgebieten", "Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb von Schutzgebiete", "Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität" und "Erhalt und Entwicklung von geschützten Arten/Artengruppen durch spezielles Management" im Rahmen des spezifischen Ziels "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften".

Beschreibung:

Förderfähig sind:

  1. Erstellung bzw. Fortschreibung von Fachplanungen des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Planungen zur Entwicklung der Gebietskulisse von Großschutzgebieten einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen sowie Monitoring von Tier- und Pflanzenarten der FFH- und Vogelschutzrichtlinien
  2. Monitoringkonzepte, Studien zum Artenschutz und zur Bewahrung natürlicher Ressourcen, zur Entwicklung einheitlicher Bewertungsstandards sowie in diesem Zusammenhang umgesetzte Tätigkeiten zur Sensibilisierung für Arten und Verbesserung von Habitateigenschaften für diese Artvorkommen und im Sinne der Zielsetzung der Teilintervention
  3. Aufbau und Unterhaltung eines Überwachungssystems für gefährdete oder geschützte Arten und Lebensräume
  4. Vorbereitung von Maßnahmen (z. B. Machbarkeitsstudien), insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Flächen und die Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die Herstellung von Genehmigungsunterlagen und die Vorbereitung von Förderanträgen
  5. Sachleistungen

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Förderfähig sind:

  1. Erstellung bzw. Fortschreibung von Fachplanungen des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Planungen zur Entwicklung der Gebietskulisse von Großschutzgebieten einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen sowie Monitoring von Tier- und Pflanzenarten der FFH- und Vogelschutzrichtlinien
  2. Monitoringkonzepte, Studien zum Artenschutz und zur Bewahrung natürlicher Ressourcen, zur Entwicklung einheitlicher Bewertungsstandards sowie in diesem Zusammenhang umgesetzte Tätigkeiten zur Sensibilisierung für Arten und Verbesserung von Habitateigenschaften für diese Artvorkommen und im Sinne der Zielsetzung der Teilintervention
  3. Aufbau und Unterhaltung eines Überwachungssystems für gefährdete oder geschützte Arten und Lebensräume
  4. Vorbereitung von Maßnahmen (z. B. Machbarkeitsstudien), insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Flächen und die Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die Herstellung von Genehmigungsunterlagen und die Vorbereitung von Förderanträgen
  5. Sachleistungen

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Förderausschlüsse:

  • Dokumentation von Artvorkommen an Amphibienleiteinrichtungen innerhalb von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
Auswahlverfahren:

Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen. Die Bundesländer können entscheiden dennoch Auswahlverfahren oder andere Verfahrensregeln anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl). Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAPSP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.

Verfahren der Projektauswahl:

  • Kontinuierliche Antragstellung und Bewilligung
    • Sachsen
  • Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
    • Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz; Schleswig-Holstein; Thüringen
  • Kontinuierliche Antragstellung mit kontinuierlicher Auswahl von Premiumvorhaben [und Auswahlterminen für weitere Vorhaben]
    • Baden-Württemberg
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
    • Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Thüringen
  • Ausnahme: In-house-Vergabe
    • Bremen / Hamburg /Niedersachsen
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Projektauswahl anhand fachlicher Kriterien
    • Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Sachsen; Sachsen-Anhalt