Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Kosten für Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen als Grundlage für eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Antragszeitpunkts gilt.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Kosten für Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen als Grundlage für eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Antragszeitpunkts gilt.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen
- Angaben zu Bewirtschaftungsplanungen und Basisdatenerhebungen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde