Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände
- Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Wurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen
- Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und Sicherung der Stabilität und Vitalität durch Pflege jüngerer Bestände
- bodenschonende Holzernte
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Antragszeitpunkts gilt.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände
- Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Wurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen
- Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und Sicherung der Stabilität und Vitalität durch Pflege jüngerer Bestände
- bodenschonende Holzernte
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Antragszeitpunkts gilt.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
- Geeignete Maschinen bzw. Maschinenausstattungen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Auswahl der Kalkungsfläche auf der Grundlage einer Planung und eines Nachweises der Kalkungsbedürftigkeit
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen
- Angaben zu Bewirtschaftungsplanungen und Basisdatenerhebungen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehäörde
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
- Geeignete Maschinen bzw. Maschinenausstattungen nach Voraben der regionalen Verwaltungsbehörde
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Auswahl der Kalkungsfläche auf der Grundlage einer Planung und eines Nachweises der Kalkungsbedürftigkeit
- Vorlage öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden, die für eine Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, um negative Umweltauswirkungen auszuschließen