Nicht-produktive Investitionen im Forstsektor - Naturnahe Waldbewirtschaftung

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz
Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Es geht um die Förderung der Entwicklung stabiler standortangepasster Wälder durch Waldumbau.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg; Sachsen-Anhalt; Thüringen

Art der Unterstützung:

Zuschuss, Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten, Einheitskosten

Zuwendungsempfänger:

juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts; natürliche Personen; Personengesellschaften; Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gemäß § 15 Bundeswaldgesetz

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die Investitionen zielen auf die Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder ab. Erreicht werden soll dies mittels vielfältiger Aufwendungen beispielsweise für den Waldumbau, die Bodenschutzkalkung, die Verbesserung des Bodenschutzes bei der Holzernte, sowie für Waldbewirtschaftungspläne. Hierdurch können der Wald als zentrale Kohlenstoffsenke gestärkt und gleichzeitig stabile, anpassungsfähige Waldökosysteme entwickelt werden.

Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung", "Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel und Erhalt anpassungsfähiger Ökosysteme, " Erhalt und Wiederherstellung stabiler standortangepasster Wälder einschließlich Verjüngung und Vorbeugung gegen Waldschäden" im Rahmen des spezifischen Ziels "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie". 

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände
  2. Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Wurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen
  3. Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und Sicherung der Stabilität und Vitalität durch Pflege jüngerer Bestände
  4. bodenschonende Holzernte

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Antragszeitpunkts gilt.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände
  2. Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Wurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen
  3. Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und Sicherung der Stabilität und Vitalität durch Pflege jüngerer Bestände
  4. bodenschonende Holzernte

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Antragszeitpunkts gilt.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
  • Geeignete Maschinen bzw. Maschinenausstattungen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde

Spezifische Förderverpflichtungen:

  • Auswahl der Kalkungsfläche auf der Grundlage einer Planung und eines Nachweises der Kalkungsbedürftigkeit

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Spezifische Förderverpflichtungen:

  • Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen
  • Angaben zu Bewirtschaftungsplanungen und Basisdatenerhebungen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehäörde

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
  • Geeignete Maschinen bzw. Maschinenausstattungen nach Voraben der regionalen Verwaltungsbehörde

Spezifische Förderverpflichtungen:

  • Auswahl der Kalkungsfläche auf der Grundlage einer Planung und eines Nachweises der Kalkungsbedürftigkeit
  • Vorlage öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden, die für eine Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, um negative Umweltauswirkungen auszuschließen
Auswahlverfahren:

Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen. Die Bundesländer können entscheiden, dennoch Auswahlverfahren oder andere Verfahrensregeln anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl). Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAPSP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.

Verfahren der Projektauswahl:

  • Kontinuierliche Antragstellung und Bewilligung
    • Sachsen
  • Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
    • Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Thüringen
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
    • Berlin / Brandenburg; Sachsen-Anhalt
  • Auswahl durch Fachgremien oder aufgrund naturwissenschaftlicher Expertisen
    • Rheinland-Pfalz, Sachsen
Sonstiges:

Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die
eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden
müssen.

Dokumente & Links