Förderziel:
Ziel ist die Verbesserung der forstlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die Erholung suchende Bevölkerung auch zur Erschließung einer waldtouristischen Nutzung zugänglich zu machen. Die forstwirtschaftliche Infrastruktur ist durch zunehmende Kalamitätsereignisse sowie Extremwetterereignisse stark in Mitleidenschaft gezogen. Daher werden Instandsetzungs- und Ausbaumaßnahmen benötigt, die gleichzeitig auch der Anpassung der Infrastruktur an Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels dienen. Die Förderung inkludiert auch Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, die den Wasserrückhalt im Wald verbessern. Bei der Konzeption und Umsetzung können auch Anliegen der Waldbrandbekämpfung berücksichtigt werden. Umweltrecht und Fachrecht verhindern oder minimieren mögliche Schädigungen der Umwelt. Im Rahmen der Antragsprüfung wird auch die Erforderlichkeit der Investition sowie Einbindung in das bestehende Wegenetz geprüft. Diese Prüfungen umfassen auch Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Waldökosysteme.
Letztlich berücksichtigt die Teilintervention die Bedarfe "Schaffung und Verbesserung der Infrastruktur und Sicherung, Optimierung, Erschließung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes", "Anpassung der Erschließungssituation von Waldflächen an die Erfordernisse einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung" im Rahmen des spezifischen Ziels "Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft".
Auswahlverfahren:
Auswahlverfahren finden Anwendung gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.
Verfahren der Projektauswahl:
- Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
- Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz; Sachsen-Anhalt; Thüringen
- Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
- Hessen; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen
- Ausnahme: In-house-Vergabe