Investitionen in landwirtschaftliche und forstliche Infrastrukturen, einschließlich ländlicher Bodenordnung - Investitionen in forstliche Infrastrukturen

ELER
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Handlungsfelder:

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Mobilität

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die Verbesserung der forstlichen Infrastruktur um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadensereignissen und zur Erschließung waldtouristischen Nutzung zugänglich zu machen.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Hessen; Rheinland-Pfalz; Thüringen

Art der Unterstützung:

Zuschuss, Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten, Pauschalbeträge, Pauschalfinanzierungen

Zuwendungsempfänger:

Gebietskörperschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts; Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts; Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz. Die Definition des/der Begünstigten gilt für alle Teilinterventionen, mit Ausnahme von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Ziel ist die Verbesserung der forstlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die Erholung suchende Bevölkerung auch zur Erschließung einer waldtouristischen Nutzung zugänglich zu machen. Die forstwirtschaftliche Infrastruktur ist durch zunehmende Kalamitätsereignisse sowie Extremwetterereignisse stark in Mitleidenschaft gezogen. Daher werden Instandsetzungs- und Ausbaumaßnahmen benötigt, die gleichzeitig auch der Anpassung der Infrastruktur an Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels dienen. Die Förderung inkludiert auch Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, die den Wasserrückhalt im Wald verbessern. Bei der Konzeption und Umsetzung können auch Anliegen der Waldbrandbekämpfung berücksichtigt werden. Umweltrecht und Fachrecht verhindern oder minimieren mögliche Schädigungen der Umwelt. Im Rahmen der Antragsprüfung wird auch die Erforderlichkeit der Investition sowie Einbindung in das bestehende Wegenetz geprüft. Diese Prüfungen umfassen auch Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Waldökosysteme.

Letztlich berücksichtigt die Teilintervention die Bedarfe "Schaffung und Verbesserung der Infrastruktur und Sicherung, Optimierung, Erschließung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes", "Anpassung der Erschließungssituation von Waldflächen an die Erfordernisse einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung" im Rahmen des spezifischen Ziels "Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft". 

Beschreibung:

Förderfähig sind:

  • Kosten von Investitionen für dem forstlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der forstwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale forstwirtschaftlicher Infrastrukturen inklusive erforderliche Zuwegungen vom Straßennetz in den Wald sowie zur Prävention und Bewältigung von Kalamitäten (z.B. Hochwasservorsorge zur Verbesserung des Wasserrückhalts) .
  • Kosten für unmittelbar im Zusammenhang mit der Infrastrukturmaßnahme stehende Anlagen (z.B. Holzpolter-, Ausweich- oder Wendeplätze, Brücken, Beschilderung, notwendige Ausgleichsmaßnahmen, Sicherungs- und Entwässerungsmaßnahmen) und Bauwerke, sowie erforderlich werdende Maßnahmen der Landschaftspflege, des vorbeugenden Hochwasserschutzes und des Naturschutzes gelten als Bestandteil der Wegebaumaßnahme.
  • Allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Zweckforschung, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Baugenehmigungen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind
  • Konzeption und Neuanlage von naturverträglichen und unbeschränkt zugänglichen Infrastruktureinrichtungen zur Steigerung des Erholungswertes von Wäldern [z.B. Mountainbike Single Trails]

Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeiner Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.

Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Investitionen dürfen nicht auf die land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein.

Förderfähig sind:

  • Kosten von Investitionen für dem forstlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der forstwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale forstwirtschaftlicher Infrastrukturen inklusive erforderliche Zuwegungen vom Straßennetz in den Wald sowie zur Prävention und Bewältigung von Kalamitäten (z.B. Hochwasservorsorge zur Verbesserung des Wasserrückhalts) .
  • Kosten für unmittelbar im Zusammenhang mit der Infrastrukturmaßnahme stehende Anlagen (z.B. Holzpolter-, Ausweich- oder Wendeplätze, Brücken, Beschilderung, notwendige Ausgleichsmaßnahmen, Sicherungs- und Entwässerungsmaßnahmen) und Bauwerke, sowie erforderlich werdende Maßnahmen der Landschaftspflege, des vorbeugenden Hochwasserschutzes und des Naturschutzes gelten als Bestandteil der Wegebaumaßnahme.
  • Allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Zweckforschung, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Baugenehmigungen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind
  • Konzeption und Neuanlage von naturverträglichen und unbeschränkt zugänglichen Infrastruktureinrichtungen zur Steigerung des Erholungswertes von Wäldern [z.B. Mountainbike Single Trails]

Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeiner Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.

Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Investitionen dürfen nicht auf die land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein.

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zur Mindest- oder Höchstinvestitionsvolumen oder Höchstförderbetrag durch Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Ergänzende Anforderungen (z.B. Konzeptumsetzung, Höchstwegedichte, Gebietskulisse) können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden.

Förderausschlüsse:

  • Umsatzsteuer
  • Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Zulässiges Baumaterial) festlegen.

Förderverpflichtungen:

  • Träger von gemeinschaftlichen Projekten können Zuwendungsempfänger sein

Fördervoraussetzungen:

  • Ergänzende Anforderungen (z.B. Konzeptumsetzung, Höchstwegedichte, Gebietskulisse) können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden

Förderausschlüsse:

  • Kosten für die Unterhaltung von forstlichen Wegen
  • Umsatzsteuer

Förderverpflichtungen:

  • Träger von gemeinschaftlichen Projekten können Zuwendungsempfänger sein
  • Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zur Mindest- oder Höchstinvestitionsvolumen oder Höchstförderbetrag durch Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Ergänzende Anforderungen (z.B. Konzeptumsetzung, Höchstwegedichte, Gebietskulisse) können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden

Förderausschlüsse:

  • Kosten für die Unterhaltung von forstlichen Wegen
  • Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Zulässiges Baumaterial) festlegen.

Förderverpflichtungen:

  • Träger von gemeinschaftlichen Projekten können Zuwendungsempfänger sein
  • Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zur Mindest- oder Höchstinvestitionsvolumen oder Höchstförderbetrag durch Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Ergänzende Anforderungen (z.B. Konzeptumsetzung, Höchstwegedichte, Gebietskulisse) können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden

Förderausschlüsse:

  • Kosten für die Unterhaltung von forstlichen Wegen
  • Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Zulässiges Baumaterial) festlegen.

Förderverpflichtungen:

  • Träger von gemeinschaftlichen Projekten können Zuwendungsempfänger sein
  • Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen
Auswahlverfahren:

Auswahlverfahren finden Anwendung gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.

Verfahren der Projektauswahl:

  • Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
    • Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz; Sachsen-Anhalt; Thüringen
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
    • Hessen; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen
  • Ausnahme: In-house-Vergabe
    • Thüringen