Förderziel:
Die Förderung zielt darauf ab, dem landwirtschaftlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen Entwicklungspotenziale zu unterstützen. Bei der Konzeption und Umsetzung können weitere öffentliche Anliegen (beispielsweise touristische Entwicklungspotentiale) beachtet werden. Es handelt sich hauptsächlich um landwirtschaftlichen Straßen bzw. Wegebau, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, in landwirtschaftlich geprägten Gebieten. Die Förderung umfasst auch den Bau und die Erhaltung von Weinbergs- oder Trockenmauern. Umweltrecht und Fachrecht verhindern bzw. minimieren mögliche Schädigungen der Umwelt. Einzelbetriebliche Investitionen sind dabei ausgeschlossen.
Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise den Bedarf "Schaffung und Verbesserung der Infrastruktur und Sicherung, Optimierung, Erschließung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes" im Rahmen des spezifischen Ziels "Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft".
Beschreibung:
Förderfähig sind:
- Kosten von Investitionen für an den ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen einschließlich touristischen Entwicklungspotenziale
- Bau und Erhaltung von Weinbergs- oder Trockenmauern
- Kosten für unmittelbar im Zusammenhang mit der Straßen-, Wegebaumaßnahme stehende Anlagen (u.a. Beschilderung, notwendige Ausgleichsmaßnahmen)
- Allgemeine Aufwendungen, u.a. für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind
Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeiner Teil Kapitel 4.7.3 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.
- Vorgaben zur Mindest- oder Höchstinvestitionsvolumen oder Höchstförderbetrag durch Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
- Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz
- Ergänzende Anforderungen (z.B. Konzeptumsetzung) können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden.
- Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz
Förderausschlüsse:
- Kosten für die Unterhaltung von landwirtschaftlichen Wegen
- Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz
Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Investitionen dürfen nicht direkt auf die land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein.
- Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen
- Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz
- Sicherung des öffentlichen Nutzungsrechts
- Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz
- Die Vorhaben sind grundsätzlich innerhalb von drei Jahren durchzuführen. Sie können sich in Projektabschnitte gliedern.
- Beachtung einschlägiger technischen Vorgaben nach der regionalen Verwaltungsbehörde
Auswahlverfahren:
Auswahlverfahren finden Anwendung gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.
Verfahren der Projektauswahl:
- Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
- Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz; Sachsen-Anhalt; Thüringen
- Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
- Hessen; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen
- Ausnahme: In-house-Vergabe