Förderfähig sind:
- Kosten von Investitionen für an den ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen einschließlich touristischen Entwicklungspotenziale
- Bau und Erhaltung von Weinbergs- oder Trockenmauern
- Kosten für unmittelbar im Zusammenhang mit der Straßen-, Wegebaumaßnahme stehende Anlagen (u.a. Beschilderung, notwendige Ausgleichsmaßnahmen)
- Allgemeine Aufwendungen, u.a. für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind
Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeiner Teil Kapitel 4.7.3 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.
Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Investitionen dürfen nicht direkt auf die land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein.
Förderfähig sind:
- Kosten von Investitionen für an den ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen einschließlich touristischen Entwicklungspotenziale
- Bau und Erhaltung von Weinbergs- oder Trockenmauern
- Kosten für unmittelbar im Zusammenhang mit der Straßen-, Wegebaumaßnahme stehende Anlagen (u.a. Beschilderung, notwendige Ausgleichsmaßnahmen)
- Allgemeine Aufwendungen, u.a. für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind
Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeiner Teil Kapitel 4.7.3 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.
Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Investitionen dürfen nicht direkt auf die land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein.