Umwelt- und Naturschutz
Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltiges Wirtschaften
Gefördert werden investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen zur Unterstützung von Landwirtschaft.
Baden-Württemberg; Bayern; Berlin / Brandenburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Saarland; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen
Zuschuss, Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten; Pauschalbeträge; Pauschalfinanzierungen
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, unabhängig von der Rechtsform, einschließlich deren Kooperationen.
01.01.2023 - 31.12.2029
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Beschäftigung
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft können investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden. Gefördert werden Maßnahmen zur
Damit wird den Bedarfen "Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der Markt- und Zukunftsorientierung der Unternehmen", "Reduktion der THGEmissionen in der Landwirtschaft", "Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme", "Reduktion der Luftschadstoffe (insbes. Ammoniak)","verstärkte Berücksichtigung des Tierschutzes und der Tiergesundheit", "Generierung von Wissen und Intensivierung des Monitorings" entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen "die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung", "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie", "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien", "Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen und dem Querschnittsziel "übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung" geleistet.
Förderfähig sind:
Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum jeweiligen Auswahltermin gilt. Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse und Fördervoraussetzungen der Länder.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Investitionen müssen der Erzeugung bis zum Erstverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gemäß Anhang –I – AEUV-Erzeugnissen dienen. Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Förderfähig sind:
Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum jeweiligen Auswahltermin gilt. Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse und Fördervoraussetzungen der Länder.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Investitionen müssen der Erzeugung bis zum Erstverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gemäß Anhang –I – AEUV-Erzeugnissen dienen. Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Fördervoraussetzungen:
Förderausschlüsse:
Spezifische Förderverpflichtungen:
Fördervoraussetzungen:
Förderausschlüsse:
Spezifische Förderverpflichtungen
Fördervoraussetzungen:
Förderausschlüsse:
Spezifische Förderverpflichtungen:
Fördervoraussetzungen
Förderausschlüsse:
Spezifische Förderverpflichtungen:
Fördervoraussetzungen:
Förderausschlüsse:
Spezifische Förderverpflichtungen:
Fördervoraussetzungen:
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Spezifische Förderverpflichtungen:
Fördervoraussetzungen:
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Fördervoraussetzungen:
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Fördervoraussetzungen:
Förderausschlüsse:
Spezifische Förderverpflichtungen
Fördervoraussetzungen:
Förderausschlüsse:
Spezifische Förderverpflichtungen:
Fördervoraussetzungen
Förderausschlüsse:
Spezifische Förderverpflichtungen:
Fördervoraussetzungen
Förderausschlüsse:
Fördervoraussetzungen:
Förderausschlüsse:
Förderverpflichtungen:
Auswahlverfahren finden Anwendung gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl. Für investive Maßnahmen der Biosicherheit sollen Zusatzpunkte vorgesehen werden. Für Vorhaben in EL-0403-01, die zu einer Verringerung von Ammoniakemissionen beitragen, können ebenfalls Zusatzpunkte vorgesehen werden. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.
Verfahren der Projektauswahl: