Materielle Infrastruktur - Hochwasserschutz, Küstenschutz - Küstenschutz

ELER
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Handlungsfelder:

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Kurzbeschreibung:

Es geht um die Förderung von Küstenschutz.

Fördergebiet:

Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Schleswig-Holstein

Art der Unterstützung:

Zuschuss, Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten

Zuwendungsempfänger:

Gebietskörperschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, denen Unterhaltungspflichten an Gewässern obliegen und die im öffentlichen Interesse tätig sind. Die Definition des/der Begünstigten gilt für alle Teilinterventionen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Ansprechpartner:

Bundesministerium

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Förderung für Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung der Folgen von wahrscheinlichen Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen und Katastrophenereignissen. Zweck der Interventionen ist die Förderung von Vorhaben des Küstenschutzes an den tidebeeinflussten Strömen sowie an deren tidebeeinflussten Nebenflüssen. Diese Vorhaben ermöglichen den Schutz vor Überflutungen und Landverlusten durch Sturmfluten und sichern somit Flächen vor Meeresangriff. Mit der Verbesserung des Sturmflutschutzes werden landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsflächen nachhaltig geschützt und erhalten. Mit der Förderung sollen auch wichtige Naturräume und Kohlenstoffböden geschützt werden.

Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe "Hochwasserschutz, Küstenschutz und Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts" und "Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen" im Rahmen der spezifischen Ziele "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung" sowie "Förderung nachhaltiger Energie und Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft". 

Beschreibung:

Förderinhalte

  • konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen
  • öffentliche Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit an den Küsten, auf Inseln sowie an den fließenden oberirdischen Gewässern im Tidengebiet gegen Überflutung und Landverlust durch Sturmflut und Meeresangriff
  • notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege infolge von Küstenschutzmaßnahmen

Sepzifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen und der Grunderwerbssteuer in dieser Teilintervention zugelassen.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Auswahlverfahren:

Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen.

Die Bundesländer können entscheiden dennoch Auswahlverfahren anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplan-Verordnung, dem Green Deal und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl).

Verfahren der Projektauswahl:

  • Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
    • Hessen
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
    • Bremen / Hamburg / Niedersachsen
  • Prioritätenliste
    • Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein
  • Kontinuierliche Antragstellung mit Nachweis eines vorgelagerten fachlichen Begleitverfahrens
    • Berlin / Brandenburg
Dokumente & Links
Programm: GAP-Strategieplan
Fondswebseite: KLARA 2023-2027
Antragsunterlagen: Dokumente und Formulare