Materielle Infrastruktur - Hochwasserschutz, Küstenschutz - Hochwasserschutz

ELER
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Handlungsfelder:

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Kurzbeschreibung:

Es geht um die Förderung von Hochwasserschutz.

Fördergebiet:

Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein

Art der Unterstützung:

Zuschuss, Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten

Zuwendungsempfänger:

Gebietskörperschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, denen Unterhaltungspflichten an Gewässern obliegen und die im öffentlichen Interesse tätig sind. Die Definition des/der Begünstigten gilt für alle Teilinterventionen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Ansprechpartner:

Bundesministerium

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Förderung für Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung der Folgen von wahrscheinlichen Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen und Katastrophenereignissen sowie zur Anpassung an den Klimawandel. Zweck der Interventionen ist die Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes. Erreicht werden soll eine Verbesserung des Hochwasserschutzes zur Stärkung und Sicherung der Daseinsvorsorge sowie der nachhaltigen Entwicklung insbesondere des ländlichen Raums. Ebenfalls soll die Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts und der Schutz wichtiger Naturräume erzielt werden. Gefördert werden wasserwirtschaftliche Vorhaben, die der Abwehr von Naturkatastrophen im Speziellen vor Hochwasser im Binnenland sowie der Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung durch Hochwasser dienen.

Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe "Hochwasserschutz, Küstenschutz und Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts" und "Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen" im Rahmen der spezifischen Ziele "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie" und "Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft". 

Beschreibung:

Förderinhalte:

  • Investive Maßnahmen
    • Investitionen im Zusammenhang mit dem Neubau und der Verstärkung/Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen inkl. Grundinstandsetzungen von Schöpfwerken sowie notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege infolge von Hochwasserschutzmaßnahmen
    • Rückverlegung und Rückbau von Deichen
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserabflusses und des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet und in den Talauen wie die Einrichtung oder Verstärkung von Hochwasserrückhaltebecken und die Einrichtung von gesteuerten und ungesteuerten Poldern sowie durch Rück- oder Umbau von Hochwasserschutzanlagen sowie von Wildbachverbauungen
  • Konzeptionelle Vorarbeiten, Planungen, Erhebungen, Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen im Zusammenhang mit beabsichtigten investiven Maßnahmen sind förderfähig

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen und der Grunderwerbssteuer in dieser Teilintervention zugelassen.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Förderinhalte:

  • Investive Maßnahmen
    • Investitionen im Zusammenhang mit dem Neubau und der Verstärkung/Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen inkl. Grundinstandsetzungen von Schöpfwerken sowie notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege infolge von Hochwasserschutzmaßnahmen
    • Rückverlegung und Rückbau von Deichen
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserabflusses und des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet und in den Talauen wie die Einrichtung oder Verstärkung von Hochwasserrückhaltebecken und die Einrichtung von gesteuerten und ungesteuerten Poldern sowie durch Rück- oder Umbau von Hochwasserschutzanlagen sowie von Wildbachverbauungen
  • Konzeptionelle Vorarbeiten, Planungen, Erhebungen, Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen im Zusammenhang mit beabsichtigten investiven Maßnahmen sind förderfähig

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen und der Grunderwerbssteuer in dieser Teilintervention zugelassen.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplanes oder eines sonstiges Hochwasserschutzkonzeptes sein
  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Verfügbarkeit von Vorhabensflächen) festlegen

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplanes oder eines sonstiges Hochwasserschutzkonzeptes sein
  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Verfügbarkeit von Vorhabensflächen) festlegen

Förderausschlüsse:

  • Sachleistungen

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplanes oder eines sonstiges Hochwasserschutzkonzeptes sein

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplanes oder eines sonstiges Hochwasserschutzkonzeptes sein
  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
  • Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Verfügbarkeit von Vorhabensflächen) festlegen

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplanes oder eines sonstigen Hochwasserschutzkonzepts sein
Auswahlverfahren:

Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen.

Die Bundesländer können entscheiden dennoch Auswahlverfahren anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplan-Verordnung, dem Green Deal und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl).

Verfahren der Projektauswahl:

  • Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
    • Hessen
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
    • Bremen / Hamburg / Niedersachsen
  • Prioritätenliste
    • Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein
  • Kontinuierliche Antragstellung mit Nachweis eines vorgelagerten fachlichen Begleitverfahrens
    • Berlin / Brandenburg