Förderinhalte:
- Investive Maßnahmen
- Investitionen im Zusammenhang mit dem Neubau und der Verstärkung/Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen inkl. Grundinstandsetzungen von Schöpfwerken sowie notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege infolge von Hochwasserschutzmaßnahmen
- Rückverlegung und Rückbau von Deichen
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserabflusses und des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet und in den Talauen wie die Einrichtung oder Verstärkung von Hochwasserrückhaltebecken und die Einrichtung von gesteuerten und ungesteuerten Poldern sowie durch Rück- oder Umbau von Hochwasserschutzanlagen sowie von Wildbachverbauungen
- Konzeptionelle Vorarbeiten, Planungen, Erhebungen, Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen im Zusammenhang mit beabsichtigten investiven Maßnahmen sind förderfähig
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen und der Grunderwerbssteuer in dieser Teilintervention zugelassen.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Förderinhalte:
- Investive Maßnahmen
- Investitionen im Zusammenhang mit dem Neubau und der Verstärkung/Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen inkl. Grundinstandsetzungen von Schöpfwerken sowie notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege infolge von Hochwasserschutzmaßnahmen
- Rückverlegung und Rückbau von Deichen
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserabflusses und des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet und in den Talauen wie die Einrichtung oder Verstärkung von Hochwasserrückhaltebecken und die Einrichtung von gesteuerten und ungesteuerten Poldern sowie durch Rück- oder Umbau von Hochwasserschutzanlagen sowie von Wildbachverbauungen
- Konzeptionelle Vorarbeiten, Planungen, Erhebungen, Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen im Zusammenhang mit beabsichtigten investiven Maßnahmen sind förderfähig
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen und der Grunderwerbssteuer in dieser Teilintervention zugelassen.
Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplanes oder eines sonstiges Hochwasserschutzkonzeptes sein
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
- Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Verfügbarkeit von Vorhabensflächen) festlegen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplanes oder eines sonstiges Hochwasserschutzkonzeptes sein
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
- Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Verfügbarkeit von Vorhabensflächen) festlegen
Förderausschlüsse:
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplanes oder eines sonstiges Hochwasserschutzkonzeptes sein
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplanes oder eines sonstiges Hochwasserschutzkonzeptes sein
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
- Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. Verfügbarkeit von Vorhabensflächen) festlegen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplanes oder eines sonstigen Hochwasserschutzkonzepts sein