Nicht-produktive wasserwirtschaftliche Investitionen - Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung

ELER
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Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Es geht um die Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung.

Fördergebiet:

Berlin / Brandenburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein

Art der Unterstützung:

Zuschuss - Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten.

Zuwendungsempfänger:

Vorhabenträger des öffentlichen Rechts sowie Körperschaften des privaten Rechts mit dem Status der Gemeinnützigkeit, natürliche Personen, Personengesellschaften. Im Falle von natürlichen Personen oder Personengesellschaften als Begünstigte dieser Intervention, ist sicherzustellen, dass es sich bei der geförderten Investition um eine gemeinnützige bzw. im öffentlichen Interesse stehende Investition handelt. Die Definition des/der Begünstigten gilt für alle Teilinterventionen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Ansprechpartner:

Bundesministerium

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Vorhaben zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung der Gewässer durch Verbesserung der Hydromorphologie im Gewässer einschließlich Ufer/Küsten und Sohle/Boden sowie des unmittelbaren Gewässerumfelds.

Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe "Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere", "Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme " und "Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt" im Rahmen des spezifischen Ziels "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien". 

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Sachleistungen in Form von Eigenleistungen, Grunderwerb bzw. Grunderwerbssteuer, Verfahren, Monitoring und Projektmanagement im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen, ausschließlich Umweltinteressen und keiner kommerziellen Nutzung dienen, so dass das vorrangige Ziel aller förderfähigen Investitionen die Verbesserung der Umwelt ist und für die Begünstigten kein wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist.
  • Investive Maßnahmen, z. B. durch
    1. Maßnahmen zur Änderung der Gewässerdynamik, Umgestaltung der Linienführung oder der Gewässermorphologie, zur Verbesserung der Gewässerqualität
    2. Maßnahmen, auch in den Ästuaren und Wattenbereichen, zur Verbesserung der Gewässerstruktur zum Rückhalt von Sedimenten
    3. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit sowie Altarm- und Auenanbindung und zur Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen
    4. Maßnahmen in Überflutungsbereichen
    5. Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung von Gewässerrandstreifen (u.a. mit standortgerechten Gehölzanpflanzungen)
    6. Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Oberflächengewässern
    7. Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen
    8. Verbesserung der Wasserretention

Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Es sind die Maßnahmenprogramme der Bewirtschaftungspläne der EG-WRRL sowie zusätzliche EU- und EG-Richtlinien für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu beachten. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern.

Förderbedingungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Sachleistungen in Form von Eigenleistungen, Grunderwerb bzw. Grunderwerbssteuer, Verfahren, Monitoring und Projektmanagement im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen, ausschließlich Umweltinteressen und keiner kommerziellen Nutzung dienen, so dass das vorrangige Ziel aller förderfähigen Investitionen die Verbesserung der Umwelt ist und für die Begünstigten kein wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist.
  • Investive Maßnahmen, z. B. durch
    1. Maßnahmen zur Änderung der Gewässerdynamik, Umgestaltung der Linienführung oder der Gewässermorphologie, zur Verbesserung der Gewässerqualität
    2. Maßnahmen, auch in den Ästuaren und Wattenbereichen, zur Verbesserung der Gewässerstruktur zum Rückhalt von Sedimenten
    3. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit sowie Altarm- und Auenanbindung und zur Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen
    4. Maßnahmen in Überflutungsbereichen
    5. Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung von Gewässerrandstreifen (u.a. mit standortgerechten Gehölzanpflanzungen)
    6. Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Oberflächengewässern
    7. Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen
    8. Verbesserung der Wasserretention

Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Es sind die Maßnahmenprogramme der Bewirtschaftungspläne der EG-WRRL sowie zusätzliche EU- und EG-Richtlinien für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu beachten. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern.

Förderbedingungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Förderbedingungen:

  •  Zweckbindung für geförderte Bauten und bauliche Anlagen: 12 Jahre

Fördervoraussetzungen:

  • Förderober- bzw. untergrenze

Förderausschlüsse:

  • Ausgaben für Beschaffung beweglicher Sachen, die nicht ausschließlich für das Projekt eingesetzt werden

Förderbedingungen:

  •  Zweckbindung für geförderte Bauten und bauliche Anlagen: 12 Jahre

Fördervoraussetzungen:

  • Förderober- bzw. untergrenze
  • Die zur Umsetzung des Projekts erforderlichen Flächen müssen verfügbar sein bzw. gemacht werden

Förderausschlüsse:

  • Förderung von Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist
  • Investitionen, die allein der Erfüllung gesetzlicher Standards und Auflagen dienen
  • Ausgaben Dritter, Finanzierungskosten
  • Ausgaben für Beschaffung beweglicher Sachen, die nicht ausschließlich für das Projekt eingesetzt werden

Fördervoraussetzungen:

  • Förderober- bzw. untergrenze

Förderausschlüsse:

  • Förderung von Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist
  • Investitionen, die allein der Erfüllung gesetzlicher Standards und Auflagen dienen

Fördervoraussetzungen:

  • Förderober- bzw. untergrenze

Förderausschlüsse:

  • Ausgaben für Beschaffung beweglicher Sachen, die nicht ausschließlich für das Projekt eingesetzt werden

Förderausschlüsse:

  • Förderung von Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist
Auswahlverfahren:

Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen.

Die Bundesländer können entscheiden dennoch Auswahlverfahren anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplan-Verordnung, dem Green Deal und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl).

Verfahren der Projektauswahl:

  • Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
    • Hessen; Mecklenburg-Vorpommern
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
    • Bremen / Hamburg / Niedersachsen
  • Kontinuierliche Antragstellung mit Nachweis eines vorgelagerten fachlichen Begleitverfahrens
    • Berlin / Brandenburg
  • Förderaufrufe mit Antragsstichtag ohne Auswahlstichtag
    • Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein