Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Sachleistungen in Form von Eigenleistungen, Grunderwerb bzw. Grunderwerbssteuer, Verfahren, Monitoring und Projektmanagement im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen, ausschließlich Umweltinteressen und keiner kommerziellen Nutzung dienen, so dass das vorrangige Ziel aller förderfähigen Investitionen die Verbesserung der Umwelt ist und für die Begünstigten kein wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist.
- Investive Maßnahmen, z. B. durch
- Maßnahmen zur Änderung der Gewässerdynamik, Umgestaltung der Linienführung oder der Gewässermorphologie, zur Verbesserung der Gewässerqualität
- Maßnahmen, auch in den Ästuaren und Wattenbereichen, zur Verbesserung der Gewässerstruktur zum Rückhalt von Sedimenten
- Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit sowie Altarm- und Auenanbindung und zur Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen
- Maßnahmen in Überflutungsbereichen
- Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung von Gewässerrandstreifen (u.a. mit standortgerechten Gehölzanpflanzungen)
- Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Oberflächengewässern
- Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen
- Verbesserung der Wasserretention
Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Es sind die Maßnahmenprogramme der Bewirtschaftungspläne der EG-WRRL sowie zusätzliche EU- und EG-Richtlinien für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu beachten. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern.
Förderbedingungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Sachleistungen in Form von Eigenleistungen, Grunderwerb bzw. Grunderwerbssteuer, Verfahren, Monitoring und Projektmanagement im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen, ausschließlich Umweltinteressen und keiner kommerziellen Nutzung dienen, so dass das vorrangige Ziel aller förderfähigen Investitionen die Verbesserung der Umwelt ist und für die Begünstigten kein wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist.
- Investive Maßnahmen, z. B. durch
- Maßnahmen zur Änderung der Gewässerdynamik, Umgestaltung der Linienführung oder der Gewässermorphologie, zur Verbesserung der Gewässerqualität
- Maßnahmen, auch in den Ästuaren und Wattenbereichen, zur Verbesserung der Gewässerstruktur zum Rückhalt von Sedimenten
- Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit sowie Altarm- und Auenanbindung und zur Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen
- Maßnahmen in Überflutungsbereichen
- Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung von Gewässerrandstreifen (u.a. mit standortgerechten Gehölzanpflanzungen)
- Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Oberflächengewässern
- Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen
- Verbesserung der Wasserretention
Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Es sind die Maßnahmenprogramme der Bewirtschaftungspläne der EG-WRRL sowie zusätzliche EU- und EG-Richtlinien für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu beachten. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern.
Förderbedingungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.