Nicht-produktive wasserwirtschaftliche Investitionen - Förderung zur Minderung stofflicher Belastungen des Wassers

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Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Es geht um die Förderung zur Minderung stofflicher Belastungen des Wassers.

Fördergebiet:

Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Schleswig-Holstein

Art der Unterstützung:

Zuschuss - Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten.

Zuwendungsempfänger:

Vorhabenträger des öffentlichen Rechts sowie Körperschaften des privaten Rechts mit dem Status der Gemeinnützigkeit, natürliche Personen, Personengesellschaften. Im Falle von natürlichen Personen oder Personengesellschaften als Begünstigte dieser Intervention, ist sicherzustellen, dass es sich bei der geförderten Investition um eine gemeinnützige bzw. im öffentlichen Interesse stehende Investition handelt. Die Definition des/der Begünstigten gilt für alle Teilinterventionen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Ansprechpartner:

Bundesministerium

Beschreibung
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Beschreibung
Förderziel:

Vorhaben zur Minderung von Stoffeinträgen in die Gewässer und zur Verbesserung des Schadstoffrückhalts ohne Bezug zu Produktionszyklen, Bewirtschaftungsverpflichtungen oder Gewinnerzielung. Unterstützt werden auch Vorhaben zur Gewässersanierung sowie Vorhaben zum Seenschutz.

Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe "Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere", "Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper" und "Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme" im Rahmen des spezifischen Ziels "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien". 

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen.
  • Investive nicht-produktive und nicht-gewinnorientierte Maßnahmen, z.B. durch:
    1. Reduzierung von Stoffeinträgen aus Dränagen, z. B. anhand technischer Maßnahmen am Drainagesystem (spezielle Rohrmaterialien, die Anlage von Dränteichen, die Umgestaltung von Dränausmündungen, technische Filteranlagen, die Verwendung von Bodenfiltertechniken usw.)
    2. Verbesserung der dezentralen Abwasserentsorgung zur Reduzierung von Nährstoffen aus Punktquellen wie etwa Abwassereinleitungen und/oder aus diffusen Quellen (Anpassung von Kleinkläranlagen)
    3. Restaurierung von Seen (z. B. bei der Wassergütebewirtschaftung; Belüftung des Freiwassers oder des Sediments, Tiefenwasserableitung, Pflanzenentnahme, chemische Fällung der Nährstoffe, Biomanipulation
    4. Anwendung innovative Verfahren mit bereits erbrachtem Wirkungsnachweis in vergleichbaren Gewässern

Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.3 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Es sind die Maßnahmenprogramme der Bewirtschaftungspläne der EG-WRRL sowie zusätzliche EU- und EG-Richtlinien für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu beachten. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern.

Förderbedingungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.

Auswahlverfahren:

Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen.

Die Bundesländer können entscheiden dennoch Auswahlverfahren anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplan-Verordnung, dem Green Deal und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl).

Verfahren der Projektauswahl:

  • Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
    • Hessen; Mecklenburg-Vorpommern
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
    • Bremen / Hamburg / Niedersachsen
  • Kontinuierliche Antragstellung mit Nachweis eines vorgelagerten fachlichen Begleitverfahrens
    • Berlin / Brandenburg
  • Förderaufrufe mit Antragsstichtag ohne Auswahlstichtag
    • Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein