Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Umsetzung von Natura 2000 - Natura 2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz
Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die Erhaltung von guten und Verbesserung von weniger guten Erhaltungszuständen landwirtschaftlich genutzter Lebensraumtypen.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Nordrhein-Westfalen; Saarland; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein

Art der Unterstützung:

Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, die landwirtschaftliche Flächen in Natura 2000-Gebieten bewirtschaften. Für Zahlungen in der Forstwirtschaft nur Waldbesitzenden, Forstverwaltungen und deren Vereinigungen. Andere Begünstigte sind nur in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Saarland zugelassen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Übergeordnete Zielsetzung ist die Erhaltung von guten und die Verbesserung von weniger guten Erhaltungszuständen landwirtschaftlich genutzter Lebensraumtypen. Weiterhin soll die Bewahrung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands der direkt oder indirekt betroffenen Natura 2000- Schutzgüter (Arten, Lebensraumtypen) begünstigt werden. Ausgeglichen werden naturale oder wirtschaftliche Einschränkungen, die sich aufgrund der Anforderungen der FFH-Richtlinie und für Arten nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sowie Schutzgebietsverordnungen ergeben.

Damit wird den Bedarfen "Honorierung von Gemeinwohlleistungen und Ausgleich höhrer Standards" und "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten im Schutzgebietsystem Natura 2000 sowie in Schutzgebieten nach dem BNatSchG" entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen "Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union" und "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" geleistet. 

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten und können teilweise kombiniert werden:

  1. Ausgleich für Bewirtschaftungsverpflichtungen auf Grünland oder Ackerland (bspw., Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz, Einschränkungen bei der Narbenerneuerung und Nachsaat, Beschränkungen der Düngung, Schnittzeitpunkt/Bewirtschaftungsruhe/Nutzungspause)
  2. Ausgleich für Vorgaben zur Wasserregulierung oder Stauhöhe
  3. Ausgleich für Bewirtschaftungsverpflichtungen zum Schutz / Erhaltung von Lebensraumtypen und Arten in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) / EU-Vogelschutzgebiete

Folgende Fördergegenstände werden angeboten und können teilweise kombiniert werden:

  1. Ausgleich für Bewirtschaftungsverpflichtungen auf Grünland oder Ackerland (bspw., Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz, Einschränkungen bei der Narbenerneuerung und Nachsaat, Beschränkungen der Düngung, Schnittzeitpunkt/Bewirtschaftungsruhe/Nutzungspause)
  2. Ausgleich für Vorgaben zur Wasserregulierung oder Stauhöhe
  3. Ausgleich für Bewirtschaftungsverpflichtungen zum Schutz / Erhaltung von Lebensraumtypen und Arten in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) / EU-Vogelschutzgebiete

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1:
    • Abgrenzung eines Natura 2000-Gebiets mit relevanten, den Bewirtschaftungsauflagen (bspw. Düngeverzicht, Schnittzeitvorgabe) in den maßgeblichen Schutzgebieten
    • Vorgaben zu Mindestflächen oder Mindestschlaggrößen oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1: Flächenbewirtschaftung gemäß den in den relevanten Rechtsbestimmungen festgelegten Bewirtschaftungsauflagen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2009/147/EG und 92/43 EWG bzw. der Vorgaben für die 5% Zusatzflächen ordnungsrechtlich festgelegt wurde

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1 & 2:
    • Abgrenzung eines Natura 2000-Gebiets mit relevanten, den Bewirtschaftungsauflagen (bspw. Düngeverzicht, Schnittzeitvorgabe) in den maßgeblichen Schutzgebieten
    • Vorgaben zu Mindestflächen oder Mindestschlaggrößen oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1 & 2: Flächenbewirtschaftung gemäß den in den relevanten Rechtsbestimmungen festgelegten Bewirtschaftungsauflagen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2009/147/EG und 92/43/EWG bzw. der Vorgaben für die %% Zusatzflächen ordnungsrechtlich festgelegt wurden

Fördervoraussetzungen:

  • Für 3:
    • Abgrenzung eines Natura 2000-Gebiets mit relevanten, den Bewirtschaftungsauflagen (bspw. Düngeverzicht, Schnittzeitvorgabe) in den maßgeblichen Schutzgebieten
    • Vorgaben zu Mindestflächen oder Mindestschlaggrößen oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 3: Erhaltung des günstigen Erhaltungszustandes von definierten Schutzgutflächen

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1:
    • Abgrenzung eines Natura 2000-Gebiets mit relevanten, den Bewirtschaftungsauflagen (bspw. Düngeverzicht, Schnittzeitvorgabe) in den maßgeblichen Schutzgebieten
    • Andere für die Zwecke des Naturschutzes abgegrenzte Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen für die land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit, die zur Durchführung von Artikel 10 der Richtlinie 92/43/EWG beitragen, sofern diese Gebiete nicht mehr als 5% der ausgewiesenen Natura 2000 Gebiete ausmachen
    • Vorgaben zu Mindestflächen oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1: Flächenbewirtschaftung gemäß den in den relevanten Rechtsbestimmungen festgelegten Bewirtschaftungsauflagen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2009/147/EWG bzw.der Vorgaben für die 5% Zusatzflächen ordnungsrechtlich festgelegt wurden

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1 & 3:
    • Abgrenzung eines Natura 2000-Gebiets mit relevanten, den Bewirtschaftungsauflagen (bspw. Düngeverzicht, Schnittzeitvorgabe) in den maßgeblichen Schutzgebieten
    • Andere für die Zwecke des Naturschutzes abgegrenzte Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen für die land- oder forstwirtschatliche Tätigkeit, die zur Durchführung von Artikel 10 der Richtlinie 92/43/EWG beitragen, sofern diese Gebiete nicht mehr als 5% der ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete ausmachen
    • Vorgaben zu Mindestflächen oder Mindestschlaggrößen oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1 & 3: Flächenbewirtschaftung gemäß den in den relevanten Rechtsbestimmungen festgelegten Bewirtschaftungsauflagen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2009/147/EG und 92/43/EWG bzw. der Vorgaben für die 5% Zusatzflächen ordnungsrechtlich festgelegt wurden

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1:
    • Abgrenzung eines Natura 2000-Gebiets mit relevanten, den Bewirtschaftungsauflagen (bspw. Düngeverzicht, Schnittzeitvorgabe) in den maßgeblichen Schutzgebieten
    • Andere für die Zwecke des Naturschutzes abgegrenzte Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen für die land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit, die zur Durchführung von Artikel 10 der Richtlinie 92/43/EWG beitragen, sofern diese Gebiete nicht mehr als 5% der ausgewiesenen Natura-2000 Gebiete ausmachen
    • Vorgaben zur Mindestflächen oder Mindestschlaggrößen oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1: Flächenbewirtschaftung gemäß den in den relevanten Rechtbestimmungen festgelegten Bewirtschaftungsauflagen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2009/147/EWG bzw. der Vorgaben für die 5% Zusatzflächen ordnungsrechtlich festgelegt wurden

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1: Abgrenzung eines Natura 2000-Gebiets mit relevanten, den Bewirtschaftungsauflagen (bspw. Düngeverzicht, Schnittzeitvorgabe) in den maßgeblichen Schutzgebieten

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1: Flächenbewirtschaftung gemäß den in den relevanten Rechtsbestimmungen festgelegten Bewirtschaftungsauflagen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2009/147 EG und 92/43/EWG bzw. der Vorgaben für die 5% Zusatzflächen festegelegt wurden
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.