Förderziel:
Gebietskulisse gem. Art. 32 (4) der VO (EU) 1305/2013.
Mit der Teil-Intervention wird den Bedarfen "Ausgleich niedriger Einkommenspotenziale auf ertragsarmen Flächen und ungünstigen Standorten" und "Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten" entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen "Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie "Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union und Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" geleistet.
Beschreibung:
Fördergegenstand:
Fördervoraussetzungen:
- Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag.
- Baden-Württemberg; Bayern; Hessen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Saarland; Sachsen; Schleswig-Holstein
- Belegenheit der Flächen im Gebiet mit spezifischer Benachteiligung
- Baden-Württemberg; Bayern; Hessen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Saarland; Sachsen; Schleswig-Holstein
Prämienrelevante Förderverpflichtungen:
- Bewirtschaftung von landwirtschaftliche Flächen in Gebieten, die aus anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind.
- Baden-Württemberg; Bayern; Hessen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Saarland; Sachsen; Schleswig-Holstein