Förderziel:
Gebietskulisse gem. Art. 32 (2) der VO (EU) 1305/2013.
Mit der Teil-Intervention wird den Bedarfen "Ausgleich niedriger Einkommenspotenziale auf ertragsarmen Flächen und ungünstigen Standorten" und "Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten" entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen "Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie "Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union und Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" geleistet.
Beschreibung:
Fördergegenstand:
Fördervoraussetzungen:
- Belegenheit der Flächen im Berggebiet
- Baden-Württemberg; Bayern; Nordrhein-Westfalen
- Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag.
- Baden-Württemberg; Bayern; Nordrhein-Westfalen
Prämienrelevante Förderverpflichtungen:
- Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen im Berggebiet
- Baden-Württemberg; Bayern; Nordrhein-Westfalen