Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz
Förderung kommt dem Ausgleich des im Rahmen der aktiven Wiederbewaldung entstehenden, sich aus der Wahl klimaangepasster, mit den Standards für die Kulturbegründung nach Extremwetterereignissen übereinstimmender Baumarten und Mischungen ergebenden Einkommensverluste, zu.
Baden-Württemberg; Sachsen
IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.
Natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gemäß § 15 Bundeswaldgesetz.
01.01.2023 - 31.12.2029
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen