Förderziel:
Ziel der Aufforstung ist die Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels. Gefördert werden die Erstaufforstung sowie die Wiederaufforstung. Dazu zählen auch Aufforstungen, um ökologische Verbesserungen wie der Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände sowie Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Wurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen. Die Wiederaufforstung und die Verjüngung mit denselben Arten und dem Ziel der Beibehaltung derselben Bestandsstruktur ist nicht förderfähig.
Damit wird den Bedarfen "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und-bindung", "Erhalt und Wiederherstellung stabiler standortangepasster Wälder einschließlich Verjüngung und Vorbeugung gegen Waldschäden", "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten im Schutzgebietsystem Natura 2000 sowie in Schutzgebieten nach BNatSchG", "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten" und "Erhalt, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft sowie deren Ökosystemleistungen" entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung" sowie "Förderung nachhaltiger Energie und Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" geleistet.
Beschreibung:
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Prämien zum Ausgleich von aufforstungsbedingten Einkommensverlusten bei Erstaufforstung
- Prämien zum Ausgleich von aufforstungsbedingten Einkommensverlusten bei Wiederaufforstung
Fördervoraussetzungen:
- Privatwaldbesitzende Person
- Waldfläche im Belegenheitsland
- Baden-Württemberg (2); Sachsen (1)
- Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag
- Baden-Württemberg (2); Sachsen (1)
- Vorherige Erstaufforstung nach Vorgaben der landesspezifischen forstlichen Förderung
- Obergrenze
Prämienrelevante Förderverpflichtungen:
- Aktive Wiederbewaldung (Pflanzung) mit angepassten Baumarten und Mischungen in Übereinstimmung mit den Standards für die Kulturbegründung nach Extremwetterereignissen.
- Kein Einsatz von Insektiziden und Herbiziden