Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Erhaltung genetischer Ressourcen - Erhaltung der Vielfalt der tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft

ELER
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Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die Zucht oder die Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Sachsen-Anhalt; Thüringen

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Ansprechpartner: Bundesministerium
Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die Erhaltung und Förderung tiergenetischer Ressourcen ist ein wichtiges Element der Agrobiodiversität. Die Förderung der Zucht und Haltung von Nutztierrassen, die vom Aussterben bedroht sind, eine Genreserve darstellen und durch deren Fortbestand auch ein Beitrag zum Erscheinungsbild, zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft leistet, trägt dazu bei, die Tierzahlen wieder zu erhöhen bzw. in ihrem Bestand zu festigen.

Damit wird dem Bedarf "Erhalt, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft sowie deren Ökosystemleistungen" entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaft" geleistet.

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Zucht oder Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen

Fördervoraussetzungen:

  • Die Begünstigten an der TI müssen Mitglied einer staatlich anerkannten Züchtervereinigung sein
    • Baden-Württemberg
  • Die gemäß länderspezifischer Liste zur Förderung zugelassenen Tiere müssen im Zuchtbuch der entsprecheden Rasse eingetragen sein
    • Baden-Württemberg; Sachsen-Anhalt; Thüringen
  • Die Begünstigten halten die Tiere in einem Tierhaltungsbetrieb mit Sitz in der entsprechenden NUTS-Region
    • Sachsen-Anhalt; Thüringen
  • Vorgaben zu Mindestbewilligungsbetrag
    • Baden-Württemberg
  • Bereitschaft des/der Begünstigten, auf Anfrage an Programmen zur Gewinnung von Material für den Aufbau der Mindestreserve der "Deutschen Genbank für landwirtschaftliche Nutztiere" teilzunehmen.
    • Thüringen

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Der/die Begünstigte hält den beantragten Umfang an Tieren für den gesamten Verpflichtungszeitraum ein
    • Baden-Württemberg; Sachsen-Anhalt; Thüringen
  • Der/die Begünstigte ersetzt ausscheidende Tiere durch neue Tiere derselben Rasse
    • Baden-Württemberg; Sachsen-Anhalt; Thüringen
  • Der/die Begünstigte nimmt für eine bestimmte Dauer an einem Zucht- und Reproduktionsprogramm einer staatlich anerkannten Züchtervereinigung teil
    • Baden-Württemberg; Sachsen-Anhalt; Thüringen
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.