Förderziel:
Durch die Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren wird Unterstützung geleistet, auf besonders tiergerechte Haltungsverfahren umzustellen bzw. diese beizubehalten. Besonders tiergerechte Haltungsverfahren sollen in der Praxis etabliert werden. Den Tieren im Stall wird vorrangig mehr Platz eingeräumt, durch entsprechende Einstreu kann u. a. die Qualität des Liegebereichs sowie die Attraktivität des Beschäftigungsmaterials verbessert werden, auch Außenklimakontakt oder Auslauf kann angeboten werden und damit insgesamt zum Wohlbefinden der Tiere beitragen. Auch die Tiergesundheit wird damit gefördert und letztlich dem Tierverhalten an sich Rechnung getragen.
Damit wird dem Bedarf "verstärkte Berücksichtigung des Tierwohls und der Tiergesundheit" entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel "Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen" geleistet.
Beschreibung:
Folgende Fördergegenstände werden angeboten und können kombiniert werden:
- Besonders tiergerechte Haltung von Nutztieren mit Haltungsvorgaben
Fördervoraussetzungen:
- Betriebssitz des Antragstellers muss in der entsprechenden NUTS-Region liegen
- Baden-Württemberg; Bayern; Mecklenburg-Vorpommern; Nordrhein-Westfalen; Thüringen
- Vorgaben zu Betriebszweig und förderfähigen Tieren, z.B. Betriebszweige wie Milchviehhaltung, Mutterkuhhaltung, Schweinezucht, Mastschweine, Zuchtläufer, Jungsauen, Sauen, Sonstige Schweinehaltung oder Ferkelaufzucht), ...
- Baden-Württemberg; Bayern; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Thüringen
- Vorgaben zum Mindestauszahungsbetrag
- Baden-Württemberg; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Thüringen
Prämienrelevante Förderverpflichtungen:
- Vorgaben zur Haltungsform nach Tierarten, z.B. Größe und/oder Ausgestaltung von Stall-/Liegeflächen, Außenklima
- Baden-Württemberg; Bayern; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Thüringen
Auswahlverfahren:
Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.