Förderziel:
Mit der Förderung der Weidehaltung werden die Haltungsbedingungen von Nutztieren im landwirtschaftlichen Betrieb im Vergleich zu in der Praxis üblichen ganzjährigen Stallhaltungsverfahren verbessert. Mit der Weidehaltung wird den Tieren die Möglichkeit gegeben, ihr arteigenes Verhalten (z.B. Bewegen, bei Rindern gemeinsames Grasen, Ruhen und Wiederkäuen im Herdenverband, Komfort und Sozialverhalten…) besser ausleben zu können. Die mit dem Weidegang verbundene freie Bewegung und die witterungsbedingten zusätzlichen Reize sollen insgesamt das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere erhöhen.
Damit wird dem Bedarf "verstärkte Berücksichtigung des Tierwohls und der Tiergesundheit" entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel "Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen" geleistet.
Beschreibung:
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Weidehaltung von Nutztieren (von der Sommerweide des Milchviehs bis zur ganzjährigen Freilandhaltung unter Einhaltung von Mindestvorgaben)
Fördervoraussetzungen:
- Betriebssitz des Antragsstellers muss in der entsprechenden NUTS-Region liegen
- Bremen / Hamburg / Niedersachen; Nordrhein-Westfalen; Thüringen
- Länderspezifisch: Haltung beantragungsfähiger Weidegruppen; Vorgaben zur Größe der Weidegruppe bzw. zu förderfähigen Tieren (z.B. Weidegruppe besteht aus Milchkühen; Weidegruppe besteht aus Färsen > 12 Monate, ...)
- Bremen / Hamburg / Niedersachen; Nordrhein-Westfalen; Thüringen
- Vorgaben zu Mindestbewilligungsbetrag
- Baden-Württemberg; Bremen / Hamburg / Niedersachen; Thüringen
Prämienrelevante Förderverpflichtungen:
- Länderspezifisch: Vorgaben zur Beweidung wie z.B. Verpflichtung zum täglichen Weidegang innerhalb einer definierten Weideperiode; Vorgaben zur Mindestweidefläche je GVE; Führen eines Weidetagebuchs; Mindestweidedauer, ...
- Baden-Württemberg; Bremen / Hamburg / Niedersachen; Nordrhein-Westfalen; Thüringen
Auswahlverfahren:
Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.