Ökologischer Landbau - Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die besonders nachhaltige Bewirtschaftung der Anbauflächen durch Einführung ökologischer Anbauverfahren.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Bayern; Berlin / Brandenburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Saarland; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Zweck der Förderung ist eine besonders nachhaltige Bewirtschaftung der Anbauflächen durch Einführung ökologischer Anbauverfahren. Ziel ist die schonende Nutzung der natürlichen Produktionsgrundlagen, die mit der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft einhergeht. Durch die ökologische Bewirtschaftung von Ackerland-, Dauergrünland- und Dauerkulturflächen wird der Nährstoffeintrag in Gewässer verringert, die biologische Vielfalt gefördert, durch die Kohlenstoffspeicherung ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet und den gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Tierwohl und Ernährung - einschließlich sicherer, nahrhafter und nachhaltiger Lebensmittel - entsprochen. Für den Zeitraum der Einführung der ökologischen Bewirtschaftung wird eine Zuwendung gewährt. Bestandteil der Zuwendung ist auch der Ausgleich erforderlicher betrieblicher Transaktionskosten.

Damit wird den Bedarfen "Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere", "Schutz und Verbesserung des Zustands des Grundwasserkörpers", "Schutz und Verbesserung des Bodens und Reduktion der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche",  "Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt und Ausweitung der ressourcenschonenden und umweltschonenden Landbewirtschaftung", "verstärkte Berücksichtigung des Tierschutzes und der Tiergesundheit", "Beibehaltung und Ausbau der Anbauflächen des ökologischen Landbaus", "Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft sowie deren Ökosystemleistungen" entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien", "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften", "Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen" geleistet.

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Bewirtschaftung von Ackerflächen
  2. Bewirtschaftung von Grünlandflächen
  3. Bewirtschaftung von Gemüse-, Blumen,- und Zierpflanzenanbauflächen
  4. Bewirtschaftung von Dauer- oder Baumschulkulturen
  5. Ausgleich von Transaktionskosten

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Bewirtschaftung von Ackerflächen
  2. Bewirtschaftung von Grünlandflächen
  3. Bewirtschaftung von Gemüse-, Blumen,- und Zierpflanzenanbauflächen
  4. Bewirtschaftung von Dauer- oder Baumschulkulturen
  5. Ausgleich von Transaktionskosten

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Bei Erweiterung der Betriebsflächen um mindestens 50% ist ein Abschluss eines Neuvertrages zulässig.
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Bei Erweiterung der Betriebsflächen um mindestens 50% ist ein Abschluss eines Neuvertrages zulässig.
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt.
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag.

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Bei Erweiterung der Betriebsflächen um mindestens 50% ist ein Abschluss eines Neuvertrages zulässig.
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848.

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Bei Erweiterung der Betriebsflächen um mindestens 50% ist ein Abschluss eines Neuvertrages zulässig
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Bei Erweiterung der Betriebsflächen um mindestens 50% ist ein Abschluss eines Neuvertrages zulässig
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Bei Erweiterung der Betriebsflächen um mindestens 50% ist ein Abschluss eines Neuvertrages zulässig
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Bei Erweiterung der Betriebsflächen um mindestens 50% ist ein Abschluss eines Neuvertrages zulässig
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848

Fördervoraussetzungen:

  • Für alle fünf:
    • Der Betrieb muss am Kontrollverfahren gemäß Verordnun (EU) 2018/848 zu einem Datum teilnehmen, das nicht vor einem von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für alle fünf:
    • Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen Produktionseinheiten, ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei
    • Vorlage einer Bescheinigung der Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.

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Fondswebseite: KLARA 2023-2027
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Sonstige Informationen: Merkblätter