Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität - Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Landschaftsstrukturen

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die Sicherung und Gestaltung der Landschaftsstukturen durch aktive Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Bayern; Berlin / Brandenburg; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Saarland; Sachsen-Anhalt

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen/ Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. Andere Begünstigte sind nur in den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt zugelassen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Ansprechpartner: Bundesministerium
Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Streuobstwiesen sind gekennzeichnet durch Hoch- und Halbstämme von Stein-, Kern- und Wildobst (auch Walnüsse) mit Baumdichten von i.d.R. maximal 100 Bäumen je Hektar. Die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen dient der Sicherung besonderer Landschaftsnutzungen. Streuobstwiesen prägen nicht nur das Landschaftsbild, sondern sind wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Baumreihen, Hecken und sonstige Landschaftsbestandteile strukturieren die Agrarlandschaft, sind Rückzugsräume und Nahrungs- und Bruthabitate für viele Wildtiere. Damit sie diese Funktionen erfüllen können, müssen diese Landschaftsstrukturen durch aktive Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen gesichert und gestaltet werden.

Damit wird den Bedarfen "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Schutzgebieten", "Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten", "Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität" entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie", "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien", "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" geleistet.

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Streuobstbeständen,
  2. Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Baumreihen und Hecken
  3. Erhaltung durch angepasste Nutzung von bestehenden oder neu angelegten sonstigen Landschaftsstrukturen

Fördervoraussetzungen:

  • Struktur- und Landschaftselemente, die im Rahmen eines Konzeptes angelegt wurden
    • Baden-Württemberg (1); Bayern (3); Bremen / Hamburg / Niedersachsen (2)
  • Fallweise Vorabbeteiligung Fachbehörde / beauftragte Stelle
    • Bayern (1); Bremen / Hamburg / Niedersachsen (2)
  • Natura 2000
    • Bayern (1); Bremen / Hamburg / Niedersachsen (2)
  • Sonstige fachlich definierte Gebietskulisse
    • Bayern (1); Bremen / Hamburg / Niedersachsen (2); Rheinland-Pfalz (1)
  • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag
    • Baden-Württemberg (1); Bayern (1); Berlin / Brandenburg (1); Bremen / Hamburg / Niedersachsen (2); Nordrhein-Westfalen (1 & 2); Saarland (1); Sachsen-Anhalt (1)
  • Vorgaben zu Sorten, Wuchsform, Alter, Bestandsdichte
    • Bayern (1); Berlin / Brandenburg (1); Bremen / Hamburg / Niedersachsen (2); Saarland (1); Sachsen-Anhalt (1)

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Bewirtschaftung von Streuobstbeständen
    • Baden-Württemberg (1); Bayern (1); Berlin / Brandenburg (1); Nordrhein-Westfalen (1); Saarland (1); Sachsen-Anhalt (1)
  • Bereitstellung landwirtschaftlicher Flächen für die Anlage / Beibehaltung von Struktur- und Landschaftselementen
    • Bayern (3)
  • Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge (z.B. kg/ha/a) / Art des Düngers (z.B. chemisch-synthetische N-Dünger)
    • Nordrhein-Westfalen (1); Saarland (1)
  • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Wachstumsregulatoren
    • Berlin / Brandenburg (1)
  • Beschränkung der PSM hinsichtlich bestimmter Wirkstoffgruppen
    • Nordrhein-Westfalen (1); Saarland (1)
  • Vorgaben zum Anbau / zur Nutzung / Bewirtschaftung / zum Baumschnitt
    • Berlin / Brandenburg (1); Bremen / Hamburg / Niedersachsen (2); Nordrhein-Westfalen (1 & 2); Saarland (1); Sachsen-Anhalt (1)
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.