Förderziel:
Durch die zielorientierte Honorierung von Kennarten der Wildpflanzen-Flora werden entsprechend extensive und nachhaltige Wirtschaftsweisen gefördert. Die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland mit Kennarten dient der Erhaltung und Förderung der Flora. Methodisch wird die Maßnahme entsprechend der Ökoregelung DZ-0405 umgesetzt.
Damit wird den Bedarfen "Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft", "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung", "Schutz und Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer und Meere", "Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper", "Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme", "Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten" "Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität" entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie", "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien", "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" geleistet.
Beschreibung:
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Nachweis von mehr als vier ausgewählten Kennarten nach definierten Kriterien
Fördervoraussetzungen:
- Fallweise Vorabbeteiligung Fachbehörse / beauftragte Stelle
- Bayern; Rheinland-Pfalz; Thüringen
- Natura 2000
- Sonstige fachliche definierte Gebietskulisse
- Bayern; Sachsen; Thüringen
- Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag
- Baden-Württemberg; Bayern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Sachsen; Thüringen
Prämienrelevante Förderverpflichtungen:
- Nachweis von mehr als vier Kennarten auf Dauergrünlandflächen
- Baden-Württemberg; Bayern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Rheinland-Pfalz; Sachsen; Thüringen
- einschränkende Vorgaben zum Anbau / Nutzung / Bewirtschaftung (z.B. Schnittzeitpunkte, angepasste Mähtechnik ...)
Auswahlverfahren:
Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.