FuE Infrastruktur

EFRE
Schleswig-Holstein
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Unterstützung des Ausbaus der anwendungsnahen FuE-Infrastruktur, um die Forschungs- und Innovationskapazitäten von anwendungsorientierten öffentlichen und außeruniversitären FuE-Einrichtungen in Schleswig-Holstein nachhaltig zu stärken.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Laufzeit:

04.12.2023 - 30.06.2027

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Ansprechpartner:

WT.SH

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazitäten von anwendungsorientierten FuE-Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Die Einrichtungen sollen dabei unterstützt werden, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung auf einem hohen wissenschaftlichen und technischen Niveau anzubieten und durchzuführen, das internationalen Ansprüchen genügt.

Beschreibung:

Die Maßnahme unterstützt den gezielten und kontinuierlichen Ausbau der anwendungsnahen Forschungsinfrastrukturen sowie der institutionellen Strukturen des Technologie- und Wissenstransfers an den Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Förderung steht im Einklang mit den Spezialisierungsfeldern, Zukunftsthemen und Schlüsseltechnologien. Neben den Universitäten und (Fach-) Hochschulen umfasst der Ausbau auch explizit die FuE-Einrichtungen mit Grundfinanzierung durch den Bund und die Länder wie z.B. Fraunhofer. Bestehende Stärken im Innovationssystem sowie die identifizierten Themen in den Spezialisierungsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holsteins sind beim Ausbau der FuE-Infrastruktur richtungsgebend. Es wird der Neu- und Ausbau der anwendungsnahen FuE-Infrastrukturen sowie der institutionellen Strukturen des Technologie- und Wissenstransfers gefördert. Förderfähig sind Personal-, Gemein- und Sachkosten (inkl. projektspezifischer Investitionskosten für Bau, Umbau und Ausstattung). Es ist keine Förderung von Personalkosten für den laufenden Betrieb von (gebauten) Einrichtungen möglich. Personalkosten sollen aber förderfähig sein im Rahmen der Entwicklung von materiellen Anlagen und immateriellen Ressourcen und Diensten, deren Einrichtung (u. a. Hardware, Software, Middleware und andere digitale Anwendungen wie Cloud-Lösungen) sowie für die Überleitung in den Regelbetrieb.

Sonstiges:

Bei Bauvorhaben liegt der Fokus auf Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft.