Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität - Naturschutzorientierte Ackernutzung

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird der Erhalt und Verbesserung der Biodiversität auf Ackerland durch extensive Bewirtschaftung.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Bayern; Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Saarland; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen/ Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. Andere Begünstigte sind nur in den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt zugelassen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die extensive Bewirtschaftung von Ackerflächen (wie z.B. Verzicht auf bestimmte Intensivkulturen, erweiterter Drillreihenabstand, extensive Biomassepflanzen (Anlage und Pflege von mehrjährigen artenreichen Wildpflanzenflächen auf Ackerland) keine Düngung, keine Nutzung von chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln, Anlage von Blühstreifen (Verpflichtung mehrjährig zur Abgrenzung von der Ökoregelung DZ-0401), Schonstreifen, Feldvogelinseln, Anlage von kleinkörnigen Leguminosen für den Rotmilan, Lichtäckern, Bracheformen, Ackerrandstreifen sowie Schlagteilung, Duldung rastender und Nahrung suchender Gänse, Schwäne und Enten und ggf. anderer Wildtiere) dienen dem Erhalt und der Verbesserung der Biodiversität auf Ackerland inklusive damit assoziierte nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Verminderung von Nährstoffeinträgen in Gewässer, zur Erhaltung von Lebensräumen, zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und insbesondere dem Schutz verschiedener Feldvogelarten geleistet. Sie dient dazu, dem Biodiversitätsverlust in intensiv genutzten Ackerlandschaften entgegenzusteuern durch Schaffung von extensiv genutzten Strukturen. Gefährdete Biotoptypen und Arten der offenen Agrarlandschaft können gefördert werden.

Damit wird den Bedarfen "Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft", "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung",  "Schutz und Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer und Meere", "Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper", "Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme", "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Schutzgebieten", "Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten", "Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität", "Erhalt und Entwicklung von geschützten Arten/Artengruppen durch spezielles Management" entsprochen und ein Beitrag  zum "Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie", "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien", "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" geleistet.

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Extensive Anbauverfahren / Verzicht auf den Anbau von bestimmten Intensivkulturen / Anbauverfahren zum Rotmilanschutz
  2. Anlage von Sonderstrukturen mit Lebensraumfunktionen (z.B. Kiebitzinseln, Lerchenfenster, Drilllücken, teilweiser Ernteverzicht,..), Schlagteilung
  3. Anlage/Pflege von Blühflächen, Blühstreifen, Randstreifen, Schonstreifen,
  4. Verschiedene Bracheformen einschließlich Stoppelbrache

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Extensive Anbauverfahren / Verzicht auf den Anbau von bestimmten Intensivkulturen / Anbauverfahren zum Rotmilanschutz
  2. Anlage von Sonderstrukturen mit Lebensraumfunktionen (z.B. Kiebitzinseln, Lerchenfenster, Drilllücken, teilweiser Ernteverzicht,..), Schlagteilung
  3. Anlage/Pflege von Blühflächen, Blühstreifen, Randstreifen, Schonstreifen,
  4. Verschiedene Bracheformen einschließlich Stoppelbrache

Fördervoraussetzungen:

  • Für 2 & 4:
    • Fallweise Vorabbeteiligung Fachbehörde/beauftragte Stelle
    • Sonstige fachlich definierte Gebietskulisse
  • Für 1, 2, 3 & 4: Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag
  • Für 2: Die Flächen wurden im Frühjahr des ersten Verpflichtungsjahres als Ackerfläche genutzt

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 2, 3 & 4:
    • Verzicht auf jegliche Düngung
    • Vorgaben für die mechanische Unkrautbekämpfung
    • Einschränkende Vorgaben zur Nutzung/Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen ...)
  • Für 1, 2, 3 & 4: Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
  • Für 2:
    • Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge (z.B. kg/ha/a) / Art des Düngers (z.B. chemisch-synthetische N-Dünger)
    • Beschränkung der PSM hinsichtlich bestimmter Wirkstoffgruppen
    • Flächeneigenschaften (z.B. Bewirtschaftung von kleinen Flächen / Schlägen, Nässe, Relief, ertragsstarke Standorte)
  • Für 2 & 4: Vorgaben für die mechanische Unkrautbekämpfung

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1 & 4:
    • Fallweise Vorabbeteiligung Fachbehörde/beauftragte Stelle
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag
  • Für 1, 2 & 4:
    • Natura 2000
    • Sonstige fachlich definierte Gebietskulisse
  • Für 3: Die Flächen wurden im Frühjahr des ersten Verpflichtungsjahres als Ackerfläche genutz
  • Für 4: Flächen wurden mindestens im Vorjahr des ersten Verpflichtungsjahres als Ackerfläche genutzt

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1:
    • Verzicht auf jegliche Düngung
    • Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge (z.B. kg/ha/a) / Art des Düngers (z.B. chemisch-synthetische N-Dünger)
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
    • Vorgaben für die mechanische Unkrautbekämpfung
    • Flächeneigenschaften (z.B. Bewirtschaftung von kleinen Flächen / Schlägen, Nässe, Relief, ertragsstarke Standorte)
  • Für 1, 2, 3 & 4: Einschränkende Vorgaben zur Nutzung / Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1 & 2:
    • Natura 2000
    • Sonstige fachlich definierte Gebietskulisse
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag
  • Für 1: Flächen wurden mindestens im Vorjahr des ersten Verpflichtungsjahres als Ackerfläche genutzt

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 2: Verzicht auf jegliche Düngung
  • Für 1: Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge (z.B. kg/ha/a) / Art des Düngers (z.B. chemisch-synthetische N-Dünger)
  • Für 1 & 2:
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
    • Einschränkende Vorgaben zur Nutzung/Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen ...)

Fördervoraussetzungen:

  • Für 3: Sonstige fachlich definierte Gebietskulisse
  • Für 2 & 3:
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag
    • Die Flächen wurden im Frühjahr des ersten Verpflichtungsjahres als Ackerfläche genutz
    • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 2 & 3:
    • Verzicht auf jegliche Düngung
    • Volständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
    • Vorgaben für die mechanische Unkratbekämpfung
    • Flächeneigenschaften (z.B. Bewirtschaftung von kleinen Flächen / Schlägen, Nässe, Relief, ertragsstarke Standorte)
    • Einschränkende Vorgaben zur Nutzung / Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1, 2 & 3
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag
  • Für 1, 2, 3 & 4:
    • Fallweise Vorabbeteiligung Fachbehörde/beauftragte Stelle
    • Natura 2000
    • Sonstige fachlich definierte Gebietskulisse
    • Die Flächen wurden im Frühjahr des ersten Verpflichtungsjahres als Ackerfläche genutz

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1, 2, 3 & 4:
    • Verzicht auf jegliche Düngung
    • Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge (z.B. kg/ha/a) / Art des Düngers (z.B. chemisch-synthetische N-Dünger)
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
    • Beschränkung der PSM hinsichtlich bestimmter Wirkstoffgruppen
    • Flächeneigenschaften (z.B. Bewirtschaftung von kleinen Flächen / Schlägen, Nässe, Relief, ertragsstarke Standorte)
    • Einschränkende Vorgaben zur Nutzung/Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen ...)
    • Führung förderspezifischer Aufzeichnungen/Transaktionskosten
  • Für 1: Saisonale und ganzjährige Duldung bestimmter wildlebender Tierarten

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1, 2, 3 & 4: Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 3 & 4: Verzicht auf jegliche Düngung
  • Für 1:  Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge (z.B. kg/ha/a) / Art des Düngers (z.B. chemisch-synthetische N-Dünger)  
  • Für 3: Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
  • Für 1 & 4:
    • Beschränkung der PSM hinsichtlich bestimmter Wirkstoffgruppen
    • Vorgaben für die mechanische Unkrautbekämpfung,
  • Für 2: Flächeneigenschaften (z.B. Bewirtschaftung von kleinen Flächen / Schlägen, Nässe, Relief, ertragsstarke Standorte)
  • Für 1, 2, 3 & 4: Einschränkende Vorgaben zur Nutzung / Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen

Fördervoraussetzungen:

  • Für 2 & 4:
    • Fallweise Vorabbeteiligung Fachebhörde/beauftragte Stelle
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 2 & 4:
    • Verzicht auf jegliche Düngung
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
    • Vorgaben für die mechanische Unkrautbekämpfung
    • Einschränkende Vorgaben zur Nutzung/Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen ...)

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1, 2 & 3:
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag
    • Die Flächen wurden im Frühjahr des ersten Verpflichtungsjahres als Ackerfläche genutzt

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 2 & 3:
    • Verzicht auf jegliche Düngung
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
  • Für 1:
    • Beschränkung der PSM hinsichtlich bestimmter Wirkstoffgruppe
    • Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge (z.B. kg/ha/a) / Art des Düngers (z.B. chemisch-synthetische N-Dünger)
  • Für 1, 2 & 3: Einschränkende Vorgaben zur Nutzung/Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen ...)

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1, 2, 3 & 4: Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1 & 4:
    • Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge (z.B. kg/ha/a) / Art des Düngers (z.B. chemisch-synthetische N-Dünger)
    • Beshränkung der PSM hinsichtlich bestimmter Wirkstoffgruppen
  • Für 2:  Flächeneigenschaften (z.B. Bewirtschaftung von kleinen Flächen / Schlägen, Nässe, Relief, ertragsstarke Standorte)
  • Für 2, 3 & 4: Einschränkende Vorgaben zur Nutzung/Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen ...)

Fördervoraussetzungen:

  • Für 3:
    • Fallweise Vorabbeteiligung Fachebhörde/beauftragte Stelle
    • Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag
    • Die Flächen wurden im Frühjahr des ersten Verpflichtungsjahres als Ackerfläche genutzt
    • Flächen wurden mindestens im Vorjahr des ersten Verpflichtungsjahres als Ackerfläche genutz

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 3:
    • Beschränkung der üngung hinsichtlich der Menge (z.B. kg/ha/a) / Art des Düngers (z.B. chemisch-synthetische N-Dünger)
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
    • Einschränkende Vorgaben zur Nutzung/Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen ...)

Fördervoraussetzungen:

  • Für 3:
    • Sonstige fachlich definierte Gebietskulisse
    • Flächen wurden mindestens im Vorjahr des ersten Verpflichtungsjahres als Ackerfläche genutzt
  • Für 2 & 3: Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 2: Flächeneigenschaften (z.B. Bewirtschaftung von kleinen Flächen / Schlägen, Nässe, Relief, ertragsstarke Standorte)
  • Für 2 & 3: Einschränkende Vorgaben zur Nutzung/Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen ...)

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1 & 3:
    • Fallweise Vorabbeteiligung Fachebhörde/beauftragte Stelle
    • Natura 2000
    • Sonstige fachlich definierte Gebietskullise,
  • Für 1, 2 & 3: Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag
  • Für 3: Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 3:
    • Verzicht auf jegliche Düngung
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
  • Für 1, 2 & 3:
    • Einschränkende Vorgaben zur Nutzung/Bewirtschaftung (z.B. reduzierte Saatdichte, Ausschuss von Intensivkulturen ...)
    • Führung förderspezifischer Aufzeichnungen/Transaktionskosten
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.

Dokumente & Links
Fondswebseite: KLARA 2023-2027
Antragsunterlagen: Dokumente und Formulare
Sonstige Informationen: Merkblätter