Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz
Gefördert wird der Erhalt und Verbesserung der Biodiversität auf Ackerland durch extensive Bewirtschaftung.
Baden-Württemberg; Bayern; Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Saarland; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen
IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.
Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen/ Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. Andere Begünstigte sind nur in den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt zugelassen.
01.01.2023 - 31.12.2029
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Die extensive Bewirtschaftung von Ackerflächen (wie z.B. Verzicht auf bestimmte Intensivkulturen, erweiterter Drillreihenabstand, extensive Biomassepflanzen (Anlage und Pflege von mehrjährigen artenreichen Wildpflanzenflächen auf Ackerland) keine Düngung, keine Nutzung von chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln, Anlage von Blühstreifen (Verpflichtung mehrjährig zur Abgrenzung von der Ökoregelung DZ-0401), Schonstreifen, Feldvogelinseln, Anlage von kleinkörnigen Leguminosen für den Rotmilan, Lichtäckern, Bracheformen, Ackerrandstreifen sowie Schlagteilung, Duldung rastender und Nahrung suchender Gänse, Schwäne und Enten und ggf. anderer Wildtiere) dienen dem Erhalt und der Verbesserung der Biodiversität auf Ackerland inklusive damit assoziierte nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Verminderung von Nährstoffeinträgen in Gewässer, zur Erhaltung von Lebensräumen, zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und insbesondere dem Schutz verschiedener Feldvogelarten geleistet. Sie dient dazu, dem Biodiversitätsverlust in intensiv genutzten Ackerlandschaften entgegenzusteuern durch Schaffung von extensiv genutzten Strukturen. Gefährdete Biotoptypen und Arten der offenen Agrarlandschaft können gefördert werden.
Damit wird den Bedarfen "Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft", "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung", "Schutz und Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer und Meere", "Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper", "Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme", "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Schutzgebieten", "Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten", "Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität", "Erhalt und Entwicklung von geschützten Arten/Artengruppen durch spezielles Management" entsprochen und ein Beitrag zum "Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie", "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien", "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" geleistet.
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
Fördervoraussetzungen:
Prämienrelevante Förderverpflichtungen:
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Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.