Förderziel:
Enge Fruchtfolgen mit einem hohen Anteil von Kulturen mit ähnlichen Ansprüchen bergen das Risiko unausgeglichener Nährstoffnutzung und einseitiger Bodenbearbeitung. Diesem Risiko kann mit weiten Fruchtfolgen wirkungsvoll begegnet werden. Insbesondere die Integration von Leguminosen trägt zur Anbaudiversifizierung bei und kann positive Effekte für Humusgehalt, Bodenstruktur, Bodenleben, Erosionsminderung und Bodenfruchtbarkeit haben. Insgesamt handelt es sich um besonders nachhaltige Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch ein vielfältiges Anbauspektrum im Ackerbau.
Damit wird den Bedarfen "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung- und bindung", "Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel", "Schutz und Verbesserung des Bodens und Reduktion der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche", "Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt und Ausweitung der ressourcenschonenden und umweltschonenden Landbewirtschaftung", "Ausweitung des nachhaltigen Anbaus von Eiweißpflanzen" entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen, Verbesserung der Kohlenstoffbindung" sowie "Förderung nachhaltiger Energie und Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien" geleistet.
Beschreibung:
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Einhaltung vielfältiger Fruchtfolgen/vielfältiger Kulturen mit mindestens jährlich 5 verschiedenen Hauptfruchtarten
Fördervoraussetzungen:
- Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag
- Mecklenburg-Vorpommer; Nordrhein-Westfalen
- Vorgaben zur Einbeziehung der Ackerfläche des Unternehmens
- Bayern; Mecklenburg-Vorpommer; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz
- Erfüllung der Bedingungen, wie sie für den Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent in DZ-0402 (Öko-Regelung) beschrieben sind
Prämienrelevante Förderverpflichtungen:
- Vorgaben zur Anzahl und/oder Anteilen einzelner Fruchtfolgeglieder
- Bayern; Mecklenburg-Vorpommer; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz
Auswahlverfahren:
Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.