Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes - Besondere Fruchtfolge/vielfältige Kulturen im Ackerbau

ELER
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Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die besonders nachaltige Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch vielfältiges Anbauspektum im Ackerbau.

Fördergebiet:

Bayern; Mecklenburg-Vorpommer; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Enge Fruchtfolgen mit einem hohen Anteil von Kulturen mit ähnlichen Ansprüchen bergen das Risiko unausgeglichener Nährstoffnutzung und einseitiger Bodenbearbeitung. Diesem Risiko kann mit weiten Fruchtfolgen wirkungsvoll begegnet werden. Insbesondere die Integration von Leguminosen trägt zur Anbaudiversifizierung bei und kann positive Effekte für Humusgehalt, Bodenstruktur, Bodenleben, Erosionsminderung und Bodenfruchtbarkeit haben. Insgesamt handelt es sich um besonders nachhaltige Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch ein vielfältiges Anbauspektrum im Ackerbau. 

Damit wird den Bedarfen "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung- und bindung", "Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel", "Schutz und Verbesserung des Bodens und Reduktion der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche", "Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt und Ausweitung der ressourcenschonenden und umweltschonenden Landbewirtschaftung", "Ausweitung des nachhaltigen Anbaus von Eiweißpflanzen" entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen, Verbesserung der Kohlenstoffbindung" sowie "Förderung nachhaltiger Energie und Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien" geleistet. 

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten: 

  • Einhaltung vielfältiger Fruchtfolgen/vielfältiger Kulturen mit mindestens jährlich 5 verschiedenen Hauptfruchtarten

Folgende Fördergegenstände werden angeboten: 

  • Einhaltung vielfältiger Fruchtfolgen/vielfältiger Kulturen mit mindestens jährlich 5 verschiedenen Hauptfruchtarten

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zur Einbeziehung der Ackerfläche des Unternehmens

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Vorgaben zur Anzahl und/oder Anteilen einzelner Fruchtfolgeglieder

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße, oder Mindestbewilligungsbetrag
  • Vorgaben zur EInbeziehung der Ackerfläche des Unternehmens

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Vorgaben zur Anzahl und/oder Anteilen einzelner Fruchtfolgeglieder

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag
  • Vorgaben zur Einbeziehung der Ackerfläche des Unternehmens

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Vorgaben zur Anzahl und/oder Anteilen einzelner Fruchtfolgeglieder

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zur Einbeziehung der Ackerfläche des Unternehmens
  • Erfüllung der bedingungen, wie sie für den Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 1ß Prozent in DZ-0402 (Öko-Regelung) beschrieben sind

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Vorgaben zur Anzahl und/oder Anteilen einzelner Fruchtfolgeglieder
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.