Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes - Ackerfutter-/Leguminosenanbau

ELER
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Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird der Anbau ein- oder mehrjähriger Ackerfutterpflanzen und/oder Körnerleguminosen. 

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg; Sachsen

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Nachhaltige Produktionsverfahren des Ackerfutter-/Leguminosenanbaus leisten einen Beitrag zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch eine Verbreiterung des Anbauspektrums im Ackerbau, soweit es im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums steht. Aufgrund der weitgehend ganzjährigen Bodenbedeckung ist ein wirksamer Schutz vor Erosion und eine Stabilisierung des Bodens gegeben. Die ganzjährige Bodendeckung und Durchwurzelung ist ebenfalls für die Bodengare förderlich. Insbesondere durch die Einbeziehung von Leguminosen werden umfangreiche positive Umweltwirkungen verfolgt. Mit dem Anbau von Ackerfutter soll durch den kontinuierlichen ganzjährigen Wachstumsprozess der Ackerfutterpflanzen und dem damit verbundenen ständigen N-Entzug ein Nitratrückhalt erreicht und somit einer Nährstoffauswaschung entgegengewirkt werden.

Damit wird den Bedarfen "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung- und bindung", "Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel", "Schutz und Verbesserung des Bodens und Reduktion der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche", "Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt" und "Ausweitung der ressourcenschonenden und umweltschonenden Landbewirtschaftung und Ausweitung des nachhaltigen Anbaus von Eiweißpflanzen" entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen "Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung" sowie "Förderung nachhaltiger Energie und Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien" geleistet.

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten und können kombiniert werden:

  • Anbau ein- oder mehrjähriger Ackerfutterpflanzen und/oder Körnerleguminosen

Folgende Fördergegenstände werden angeboten und können kombiniert werden:

  • Anbau ein- oder mehrjähriger Ackerfutterpflanzen und/oder Körnerleguminosen

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Anabu ein- oder mehrjähriger Ackerfutterpflanzen (z.B. Reinsaat von Leguminosen oder in Gemischen mit Gräsern, oder anderen Futterpflanzen) und/oder Körnerleguminosen, Mindestanteil an Leguminosen von 33%
  • Verzicht auf N-Düngung
  • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren beim Ackerfutter- und Leguminosenabbau

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Anbau ein- oder mehrjähriger Ackerfutterpflanzen und/oder Körnerleguminosen, Mindestanteil an Leguminosen von 33%
  • Beschränkung der N-Düngung hinsichtlich der Menge auf max. 30 kg N/ha im ersten Verpflichtungsjahr

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsantrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Anbau ein- oder mehrjähriger Ackerfutterpflanzen und/oder Körnerleguminosen, Mindestanteil an Leguminosen von 33%
  • Verzicht auf N-Düngung
  • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren beim Ackerfutter- und Leguminosenabbau
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.