Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz

ELER
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Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Es geht um den Einsatz von Nützlingen bei Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Insektizide, die Anwendung der Pheromonverwirrmethode bei Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Insektizide, die Anwendung biologischer Präparate zur Substitution chemisch-synthetischer Insektizide auf Fungizide und die Förderung der Biodiversität durch das Aufstellen/Anlegen von Nistkästen, Sitzkrücken, Insektennisthilfen, Steinhaufen und der Anlage von Blühflächen.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Bayern; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz 

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Der biologische Pflanzenschutz wie der Nützlingseinsatz in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Kulturen, insbesondere im Gewächshaus, ist ein wichtiger Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes. Nützlinge wie z.B. Eiparasiten der Gattung Trichogramma sind als natürliche Gegenspieler zahlreicher Schädlinge, vor allem von schädlichen Schmetterlingsarten an vielen verschiedenen Kulturpflanzen, so auch in Mais von Bedeutung. Der Einsatz von Trichogramma ist im Gegensatz zu vielen chemischen Insektiziden absolut umweltfreundlich. Es gibt keine Wartezeiten oder Auflagen hinsichtlich des Wasserschutzes. Auch der biotechnische Pflanzenschutz wie die Pheromon-Verwirrmethode zur Bekämpfung von Schadinsekten im Obst- oder Weinbau wird schon heute erfolgreich eingesetzt. Die weiblichen Tiere verströmen Pheromone, um männliche Tiere anzulocken. Bringt man in ein Feld eine höhere Stoffkonzentration von künstlich hergestellten Pheromonen aus, werden die männlichen Tiere orientierungslos und finden nicht mehr zu den Weibchen. Dadurch wird die Vermehrung dieses Schädlings behindert. Die Verwirrmethode ist sehr artspezifisch, da jede Art eigene Pheromone oder Mischungen daraus verwendet. Zur gezielten Steigerung der Artenvielfalt tragen Maßnahmen, wie das Etablieren von Vogelnistkästen, Sitzkrücken, Insektennisthilfen und Lesesteinhaufen sowie die Einsaat ein- und mehrjähriger Blühstreifen, bei. Sie fördern natürliche Gegenspieler von Schadorganismen, die auf diese Weise unter der wirtschaftlichen Schadschwelle gehalten werden. Physikalische Barrieren durch Kulturschutznetze und Vliese verhindern das Eindringen von Schädlingen in die Pflanzenbestände und verringern die Notwendigkeit ihrer Bekämpfung. Durch mechanische und ggf. geeignete thermische Verfahren zur  Unkrautbekämpfung können zusätzlich chemisch-synthetische Herbizide substituiert werden. 

Durch den Einsatz von Nützlingen und Pheromonen als Ersatz für chemisch-synthetische Insektizide trägt diese Teil-Intervention zum Bedarf "Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere" und zum Bedarf "Schutz und zur Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper" bei und leistet damit einen Beitrag zum spezifischen Ziel "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien".

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Einsatz von Nützlingen bei Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Insektizide auf den beantragten Flächen gegen denselben Schädling
  2. Anwendung der Pheromonverwirrmethode bei Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Insektizide auf den beantragten Flächen gegen denselben Schädling
  3. Anwendung biologischer Präparate zur Substitution chemisch-synthetischer Insektizide und Fungizide auf den beantragten Flächen gegen den selben Schädling
  4. Förderung der Biodiversität durch das Aufstellen/Anlegen von Nistkästen, Sitzkrücken, Insektennisthilfen, Steinhaufen und der Anlage von Blühflächen

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Einsatz von Nützlingen bei Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Insektizide auf den beantragten Flächen gegen denselben Schädling
  2. Anwendung der Pheromonverwirrmethode bei Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Insektizide auf den beantragten Flächen gegen denselben Schädling
  3. Anwendung biologischer Präparate zur Substitution chemisch-synthetischer Insektizide und Fungizide auf den beantragten Flächen gegen den selben Schädling
  4. Förderung der Biodiversität durch das Aufstellen/Anlegen von Nistkästen, Sitzkrücken, Insektennisthilfen, Steinhaufen und der Anlage von Blühflächen

Fördervoraussetzungen:

  •  Für 1 & 2: Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1:
    • Einsatz von Nützlingen im Unterglasanbau bei gleichzeitigem Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Insektiziden gegen denselben Schaderreger auf der beantragten Fläche
    • Ausbringung von Trichogramma auf Maisflächen ohne oder bei gleichzeitigem Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Insektiziden gegen denselben Schaderreger auf der beantragten Fläche
  • Für 2: Einsatz von Pheromonen im Obst- oder Weinbau bei gleichzeitigem Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Insektiziden gegen denselben Schaderreger auf der beantragten Fläch

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Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1: Ausbringung von Trichogramma auf maisflächen ohne oder bei gleichzeitigem Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Insektiziden gegen denselben Schaderreger auf der beantragten Fläche

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Fördervoraussetzungen:

  • Für 4: Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 2: Einsatz von Pheromonen im Obst- oder Weinbau bei gleichzeitigem Verzicht auf den
  • Für 3:
    • Einsatz von Nützlingen, biologischen Präparaten und Virusverfahren zur Substitution chemisch- synthetischer Insektizide und Fungizide auf den beantragten Flächen gegen denselben Schädling
    • Bekämpfung von Blattläusen und Spinnmilben mit Fettsäure- Kaliumsalzen im Obst- und Gemüsebau
  • Für 4:
    • Kein EInsatz von Herbiziden im Baumstreifenbereich von Obstdauerkulturen und Gemüsekulturen
    • Förderung der Biodiversität im ingerierten Obst- und Gemüsebau durch das Aufstellen/Anlegen von Nistkästen, Sitzkrücken, Insektennisthilfen, Steinhaufen und der Anlage von Blühflächen

Fördervoraussetzungen:

  • Für 2: Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 2:
    • Einsatz von Pheromonen im Obst- oder Weinbau bei gleichzeitigem Verzicht auf den EInsatz von chemisch- synthetischen Insektiziden gegen denselben Schaderreger auf der beantragten Fläche, zu b.
    • Durchführung und Aufzeichnung einer Erfolgskontrolle
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.