Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität - Extensive Bewirtschaftung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten

ELER
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Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird der Verzicht auf wendende oder lockernde Bodenbearbeitung und Einschränkung von Schutzmitteln, dadurch Vermeiden von Nährstoffüberschüssen und Reduzierung von N-Mineralisierung.

Fördergebiet:

Bayern; Berlin / Brandenburg; Sachsen

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Durch den Verzicht auf wendende oder lockernde Bodenbearbeitung wie Pflügen, Grubbern oder die Bearbeitung mit der Scheibenegge, den Ausschluss von Ackerkulturen, die eine intensive Wirtschaftsweise bedingen wie z.B. E-Weizen, Hartweizen, Raps und Feldgemüse bzw. durch die Einschränkung der Verwendung von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln werden Nährstoffüberschüsse in der Nähe von Oberflächengewässern vermieden bzw. verringert und die N-Mineralisierung reduziert

Damit trägt diese Teil-Intervention zum "Schutz und zur Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere/der Grundwasserkörper" bei und leistet damit einen Beitrag zur Erfüllung des spezifischen Ziels "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien". 

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Verzicht/Reduktion auf Düngung und/oder auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz
  2. Verzicht auf wendende und lockernde Bodenbearbeitung
  3. Ausschluss von bestimmten Ackerkulturen/Bewirtschaftungsvorgaben

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Verzicht/Reduktion auf Düngung und/oder auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz
  2. Verzicht auf wendende und lockernde Bodenbearbeitung
  3. Ausschluss von bestimmten Ackerkulturen/Bewirtschaftungsvorgaben

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1 & 3: Sonstige fachliche Gebietskulisse z.B. Wasserschutzgebiete

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1:
    • Verzicht auf jegliche Düngung
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
  • Für 3: Vorgaben zur Bewirtschaftung/Anbau/Nutzung

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1, 2 & 3:
    • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag
    • Wasserrahmenrichtlinie, Gebietskulisse

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1, 2 & 3:
    • Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge pro ha und Jahr/Art des Düngers oder der Anwendungszeiträume
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
    • Vorgaben zur Bewirtschaftung/Anbau/Nutzung

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1 & 3:
    • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag
    • Sonstige fachliche Gebietskulisse z.B. Wasserschutzgebiete

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1:
    • Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge pro ha und Jahr / Art des Düngers (kein mineralischer Stickstoff) oder der Anwendungszeiträume
    • Beschränkung des PSM hinsichtlich bestimmter Wirkstoffgruppen und/oder der Anwendungszeiträume
  • Für 1 & 3: Vorgaben zur Bewirtschaftung / Anbau / Nutzung
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.