Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität - Verzicht/Reduzierung auf Düngung und/oder chemisch-synthetischen Pfalnzenschutzstreifen

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird der Verzicht/Reduzierung auf Düngung und/oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutzreifen.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Bayern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Sachsen

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

In Ergänzung zu der Ökoregelung „Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln“ wird auch im ELER eine Förderung angeboten. Die Reduktion und - in noch stärkerem Maß - der Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und/oder Pflanzenschutzmitteln führt zu einer Verringerung der Belastung des Grundwassers aus diffusen Quellen und dient damit auch dem Schutz der Oberflächengewässer. 

Damit entspricht diese Teil-Intervention dem Bedarf "Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere" sowie "Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper" und trägt damit zur Erfüllung des spezifischen Ziels "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien" bei. 

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Verzicht/Reduktion auf Düngung und/oder auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Verzicht/Reduktion auf Düngung und/oder auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
  • Beschränkung der PSM hinsichtlich bestimmter Wirkstoffgruppen
  • Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge pro ha und Jahr/Art des Düngers

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
  • Beschränkung der PSM hinsichtlich bestimmter Wirkstoffgruppen

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag
  • Ökologische Bewirtschaftung
  • Wasserrahmenrichtlinie (Gebietskulisse)
  • Sonstige fachliche Gebietskulisse

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge pro ha und Jahr/Art des Düngers (keine chemisch-synthetischen Düngemittel)
  • Gewässerschonender Anbau von Leguminosen

Fördervoraussetzungen:

  • Verzicht zu Mindestfläche oder Mindestsschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
  • Verzicht auf jegliche Düngung
  • Vorgaben z.B. zur Bewirtschaftung/Bodenbearbeitung, Saatgutmischungen, Nutzung
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.