Förderziel:
In Ergänzung zu der Ökoregelung „Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln“ wird auch im ELER eine Förderung angeboten. Die Reduktion und - in noch stärkerem Maß - der Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und/oder Pflanzenschutzmitteln führt zu einer Verringerung der Belastung des Grundwassers aus diffusen Quellen und dient damit auch dem Schutz der Oberflächengewässer.
Damit entspricht diese Teil-Intervention dem Bedarf "Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere" sowie "Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper" und trägt damit zur Erfüllung des spezifischen Ziels "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien" bei.
Beschreibung:
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Verzicht/Reduktion auf Düngung und/oder auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz
Fördervoraussetzungen:
- Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag
- Baden-Württemberg; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Sachsen
- Ökologische Bewirtschaftung
- Bremen / Hamburg / Niedersachsen
- Wasserrahmenrichtlinie (Gebietskulisse)
- Bremen / Hamburg / Niedersachsen
- Sonstige fachliche Gebietskulisse z.B. Wasserschutzgebiete und Trinkwassergewinnungsgebiete
- Bremen / Hamburg / Niedersachsen
Prämienrelevante Förderverpflichtungen:
- Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
- Baden-Württemberg; Bayern; Sachsen
- Beschränkung der PSM hinsichtlich bestimmter Wirkstoffgruppen
- Baden-Württemberg; Bayern
- Verzicht auf jegliche Düngung
- Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge pro ha und Jahr / Art des Düngers (keine chemisch-synthetischen Düngemittel)
- Baden-Württemberg; Bremen / Hamburg / Niedersachsen
- Gewässerschonender Anbau von Leguminosen
- Bremen / Hamburg / Niedersachsen
- Vorgaben z.B. zur Bewirtschaftung/Bodenbearbeitung, Saatgutmischungen, Nutzung
Auswahlverfahren:
Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.