Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität - Zwischen, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten

ELER
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Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die Anlange von Begrünung, Reduzierung N-Überschüsse und Verringerung diffusen Eintrags von Stickstoff in Grundwasser.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Bayern

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die Anlage von Begrünungen mit Hilfe von Zwischenfrüchten und Untersaaten reduziert N-Überschüsse durch Überführung pflanzenverfügbarer Nährstoffe in organische Substanz und führt somit zu einer Verringerung des diffusen Eintrags von Stickstoff ins Grundwasser.

Damit trägt diese Teil-Intervention zur Deckung des Bedarfs "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung" und "Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper" bei und leistet damit einen Beitrag zur Erfüllung der spezifischen Ziele "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung" sowie "Förderung nachhaltiger Energie Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien". 

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Anbau von Zwischenfrüchten/Zwischenfruchtmischungen/Wildsaaten oder Ansaat bzw. Beibehaltung von Untersaaten auf Ackerflächen nach der Ernte der Hauptfrüchte bzw. in Dauerkulturen

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Anbau von Zwischenfrüchten/Zwischenfruchtmischungen/Wildsaaten oder Ansaat bzw. Beibehaltung von Untersaaten auf Ackerflächen nach der Ernte der Hauptfrüchte bzw. in Dauerkulturen

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Vorgaben zum Saatgut
  • Vorgaben zum Aussaattermin
  • Keine Nutzung des Aufwuchses
  • Terminvorgaben zum Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses
  • Kein Einsatz von Herbiziden

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Vorgaben zum Saatgut
  • Kein Einsatz von Herbiziden
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.