Förderziel:
Gewässerschutz-/Uferrandstreifen, die über diese Teilintervention angelegt und entwickelt werden, sind nutzungsbeschränkte bzw. nutzungsfreie gewässerbegleitende Flächen unterschiedlicher Breite, die wichtige Funktionen im Rahmen des Gewässerschutzes erfüllen. Zum einen dienen sie als Pufferzone der Verminderung stofflicher Einträge ins Gewässer, zum anderen bieten sie Raum für die eigendynamische Gewässerentwicklung und stellen wichtige Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten dar.
Sie decken damit den Bedarf "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung" und "Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere" und leisten damit einen Beitrag zu den spezifischen Zielen "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung" sowie "Förderung nachhaltiger Energie und Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien".
Beschreibung:
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Gezielte Einsaat bzw. Beibehaltung eines Grünstreifens in bestimmter Breite auf Ackerflächen und/oder Dauergrünlandflächen
- Entwicklung einer naturnahen bachbegleitenden Vegetation bis zum Ende des Verpflichtungszeitraumes in bestimmter Breite auf Ackerland und/oder Grünland, die sich insbesondere am Rand eines Feldstücks/Feldblocks entlang angrenzender Seen, Flüsse, Bäche, Gräben und ständig oder periodisch wasserführender Oberflächengewässer befindet
Fördervoraussetzungen:
- Bei Einsaat: Nur Flächen, die in der Hauptnutzung als Ackerfläche bewirtschaftet wurden.
- Mecklenburg-Vorpommern (1)
- Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag
- Berlin / Brandenburg (2); Mecklenburg-Vorpommern (1); Nordrhein-Westfalen (1); Sachsen (2)
- Wasserrahmenrichtlinie (Gebietskulisse)
- Berlin / Brandenburg (2); Sachsen (2)
- Sonstige fachliche Gebietskulisse z.B. Wasserschutzgebiete
- Mecklenburg-Vorpommern (1); Nordrhein-Westfalen (1)
Prämienrelevante Förderverpflichtungen:
- Vorgaben zu Mindestbreite und/oder maximaler Breite des Gewässerrandstreifens
- Bayern (1); Berlin / Brandenburg (2); Mecklenburg-Vorpommern (1); Nordrhein-Westfalen (1); Sachsen (2)
- Vorgaben zur Einsaat
- Bayern (1); Nordrhein-Westfalen (1)
- Vorgaben zur Bewirtschaftung/Pflege bzw. Nutzung/Verwertung/Abfuhr des Aufwuchses
- Bayern (1); Berlin / Brandenburg (2); Mecklenburg-Vorpommern (1); Nordrhein-Westfalen (1)
- Verzicht auf jegliche Düngung
- Bayern (1); Berlin / Brandenburg (2); Mecklenburg-Vorpommern (1); Nordrhein-Westfalen (1); Sachsen (2)
- Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder Wachstumsregulatoren
- Bayern (1); Berlin / Brandenburg (2); Mecklenburg-Vorpommern (1); Nordrhein-Westfalen (1); Sachsen (2)
- Vorgaben zur Entwicklung einer naturnahen bachbegleitenden Vegetation
Auswahlverfahren:
Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.