Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes - Kooperative Klimaschutzmaßnahmen

ELER
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Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die Umsetzung kooperativer Klimaschutzmaßnahmen in einem Projektgebiet einschl. Projektmanagement. 

Fördergebiet:

Berlin / Brandenburg; Rheinland-Pfalz

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen/Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. Andere Begünstigte sind nur in den Ländern Brandenburg/Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zugelassen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Zweck der Förderung ist die Durchführung besonders nachhaltiger und standortangepasster Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die zum Schutz der Artenvielfalt, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Landschaften beitragen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Landbewirtschafterinnen bzw. Landbewirtschafter und ein begleitendes Projektmanagement können zielgerichtete Klimaschutzmaßnahmen in eingegrenzten Projektgebieten durch kooperativen Ansatz umgesetzt werden und zu einer Aufwertung eines Gebietes in seiner Gesamtheit beitragen. Die definierten Fördergegenstände können von Kooperationen genutzt werden. 

Damit wird den Bedarfen "Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft", "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung" und "Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel" entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie", "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien" geleistet. 

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Kooperative Klimaschutzmaßnahmen - Umsetzung kooperativer Klimaschutzmaßnahmen in einem Projektgebiet einschl. Projektmanagement     

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Kooperative Klimaschutzmaßnahmen - Umsetzung kooperativer Klimaschutzmaßnahmen in einem Projektgebiet einschl. Projektmanagement     

Fördervoraussetzungen:

  • Vereinigungen/Zusammenschlüsse
  • Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, auf denen klimaschutzfördernde Maßnahmen umgesetzt wurden,
  • Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, für die erforderliche Genehmigungen/Erlaubnisse vorliegen
  • Vertrag mit externem Projektmanagement wurde geschlossen

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Das interne bzw. externe Projektmanagement erstellt mit den Flächennutzern abgestimmte Umsetzung bzw. Nutzungspläne, kontrolliert und bestätigt die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen und überprüft die Erreichung der festgelegten Zielvorgaben (bspw. Flächenumfang). Die Überprüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen.

Fördervoraussetzungen:

  • Vereinigungen/Zusammenschlüsse
  • Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, auf denen klimaschutzfördernde Maßnahmen umgesetzt werden
  • DIe Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, für die erforderliche Genehmigungen/Erlaubnisse vorliegen

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Das interne bzw. externe Projektmanagement erstellt mit den Flächennutzern abgestimmte Umsetzung bzw. Nutzungspläne, kontrolliert und bestätigt die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen und überprüft die Erreichung der festgelegten Zielvorgaben (bspw. Flächenumfang). Die Überprüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen.
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.

Sonstiges:

Die Grundlaufzeit für Verpflichtungen der vorliegenden Intervention beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums kann eine Verlängerung jeweils um ein Jahr erfolgen. Für neue Verpflichtungen, die sich unmittelbar an die Verpflichtung des anfänglichen Zeitraums anschließen, kann ein kürzerer Zeitraum von mindestens 1 Jahr festgelegt werden.

Die Regelungen zur Grundlaufzeit, der Verlängerung der Grundlaufzeit bzw. Dauer der neuen Verpflichtung nach der Grundlaufzeit werden in den jeweiligen Landesrichtlinien konkretisiert.