Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes - Moorbodenschutzmaßnahmen

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert werden Moorbodenschutzmaßnahmen, insb. Widervernässerung.

Fördergebiet:

Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen/Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. Andere Begünstigte sind nur in den Ländern Brandenburg/Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zugelassen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Funktionsfähige Moore erfüllen eine Vielzahl von ökologischen Leistungen. Neben ihrer besonderen Bedeutung für die Artenvielfalt fördern sie den saisonalen Wasserrückhalt in der Landschaft, regulieren den Nährstoffhaushalt, puffern das regionale Klima, dienen dem Menschen als Erholungsraum und spielen als Kohlenstoffsenke und -speicher eine wichtige Rolle für den Klimaschutz. Im Zusammenhang mit aktuellen klimapolitischen Zielen sind sie auch von wirtschaftlicher Bedeutung. Durch Drainage und Nutzung gehen diese Umweltleistungen weitgehend verloren. Durch die Wiedervernässung von Mooren können die Ökosystemleistungen zumindest partiell wiederhergestellt werden.

Damit wird den Bedarfen "Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft", "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung", "Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel", "Nachhaltige stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe und landwirtschaftlicher Reststoffe", "Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme" und "Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität" entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie", "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien", "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" geleistet.

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Wiedervernässungsmaßnahmen (inkl. Beweidung mit moorangepassten Nutztierrassen)
  2. Paludikulturen (soweit Flächenförderung)                                                                                                                   

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  1. Wiedervernässungsmaßnahmen (inkl. Beweidung mit moorangepassten Nutztierrassen)
  2. Paludikulturen (soweit Flächenförderung)                                                                                                                   

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1 & 2:
    • Gebietskulisse Moore/Feuchtgebiete
    • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag
    • Die Moorfläche verfügt über ein wasserregulierbares System
    • Die förderrelevante Stauhöhe ist durch eine feste Markierung am Staubauwerk nachzuweisen
    • Die Maßnahmen ist mit allen beeinflussten Flächeninhabern abzustimmen. Ein Einvernehmen ist vertraglich herzustellen und im Nutzungsplan zu dokumentieren

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1 & 2:
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittek
    • Vorgabe Düngung Beschränkung Düngung hinsichtlich der Menge/Art des Düngers
    • Vorgaben zum Anbau und zur Nutzung

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1 & 2:
    • Gebietskulisse Moore/Feuchtgebiete
    • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag
    • Moorfläche verfügt über ein wasserregulierbares System
    • Die föderrelevante Stauhöhe ist durch eine fest Markierung am Staubauwerk nachzuweisen
    • Die Maßnahme ist mit allen beeinflussten Flächeninhabern abzustimmen. Ein Einvernehmen ist vertraglich herzustellen und im Nutzungsplan zu dokumentieren.

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1 & 2:
    • Vorgaben zur Wasserregulierung oder Stauhöhe
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
    • Verzicht auf jegliche Düngung
    • Vorgaben zum Anbau und zur Nutzung

Fördervoraussetzungen:

  • Für 1:
    • Gebietskulisse Moore/Feuchtgebiete
    • Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag
    • Die Moorfläche verfügt über ein wasserreguliertes System

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Für 1:
    • Vorgaben zur Wasserregulierung oder Stauhöhe
    • Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
    • Vorgabe Düngung Beschränkung Düngung hinsichtlich der menge/Art des Düngers
    • Vorgaben zum Anbau und zur Nutzung
    • Dokumentationspflichten
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.