Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen

EFRE
Schleswig-Holstein
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Sanierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der geförderten öffentlichen Infrastrukturen und Senkung der CO2-Emissionen.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Gemeinden und Gemeindeverbände, Träger der Jugendhilfe, Weiterbildungsträger

Laufzeit:

22.06.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Ansprechpartner:

IB.SH

Beschreibung
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Förderziel:

Ziel der Maßnahme ist es, eine Erhöhung der Energieeffizienz und damit verbundene Energieeinsparungen im Bereich der öffentlichen Infrastrukturen zu erreichen. Dies soll zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen. Häufig sind die öffentlichen Infrastrukturen veraltet und entsprechen nicht den modernen energetischen Anlagen- und Gebäudestandards. Durch energetische Optimierungsmaßnahmen kann der Energie- und Wärmebedarf reduziert und damit der Primärenergieverbrauch gesenkt werden. Dies unterstützt die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und leistet einen Beitrag zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele Schleswig-Holsteins.

Beschreibung:

Die Maßnahme unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen in öffentlichen Infrastrukturen, wie z. B. öffentlichen, touristisch genutzten Infrastrukturen (Informationszentren, Serviceeinrichtungen, kommunale Thermen und Erlebnisbäder), Stätten der Jugendarbeit (Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Jugenderholungsstätten) oder Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung. Gefördert werden sollen Maßnahmen u. a.:

  • zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung
  • zur Verbesserung der Wärmedämmung
  • zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen eines ganzheitlichen Optimierungskonzeptes
  • zur Verbesserung der Energieeffizienz durch energieeffiziente Lüftungsanlagen
  • zur strukturellen Verbesserung der Wärmeversorgung

Zuwendungsfähige Ausgaben sind die in unmittelbarem Zusammenhang mit den energetischen Sanierungsmaßnahmen notwendigen, nachgewiesenen und angemessenen Aufwendungen. Förderfähig sind Bau- und Investitionskosten sowie Kosten einer fachkompetenten energetischen Beratung.