Steigerung der Energieeffizienz und der Treibhausgasreduzierung

EFRE
Schleswig-Holstein
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz und der Treibhausgasreduzierung, um Energieeinsparpotenziale in Unternehmen zu heben.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Unternehmen, vorwiegend KMU, Einrichtungen für anwendungsnahe Forschung und Wissensverbreitung und Institutionen, die mit Hochschulen kooperieren

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Produktentwicklung, Markteinführung
Demonstrations-, Modell-, Pilotvorhaben

Ansprechpartner:

WT.SH

Beschreibung
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Beschreibung
Förderziel:

Ziel der Maßnahme ist es, in Unternehmen, vorwiegend in KMU, die Energieeffizienz zu erhöhen und Energieeinsparungen zu realisieren.

Beschreibung:

Die Maßnahme fördert Investitionen in Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien (thermisch und elektrisch). Der Schwerpunkt dieser Maßnahme liegt auf der Einsparung von Energie in Produktionsprozessen. Dabei sollen energieeffiziente Prozesse und Prozesstechnologien sowie effiziente Produktions-/Bau-/Betriebsweisen (z.B. höhere Wirkungsgrade) eingesetzt werden. Weiterhin sollen Methoden zum Einsatz kommen, mit denen Energieeffizienzpotenziale mittels Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer- und Regel- sowie Automatisierungstechnik konsequent ausgeschöpft werden können. Auch Investitionen in intelligente Gebäudesystemtechnik, die die oben genannten Ziele anstreben, sind vorgesehen. Der Einsatz von innovativen Materialien, intelligente Elektronik und Steuerung sowie verstärkte Vernetzung (bspw. von elektronischen Anlagen oder Geräten) lassen ein hohes Energieeinsparpotenzial erwarten.

Gefördert sollen Pilot- und Demonstrationsprojekte. Im Ausnahmefall, d.h. wenn Technologien für die jeweilige Fragestellung im Unternehmen noch angepasst werden müssen, können auch Entwicklungstätigkeiten Bestandteil dieser Fördermaßnahme sein. Sollte hierbei wissenschaftliches Know-how notwendig sein, kann auch die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen förderfähig sein. Dadurch werden neueste wissenschaftliche Erkenntnisse direkt in die Umsetzung in Unternehmen gebracht, um damit die Energieeffizienz in den wirtschaftlichen Sektoren zu steigern. Auch bei den Projekten mit Entwicklungsanteilen handelt es sich aber stets um Entwicklung außerhalb einer Laborumgebung, d.h. die Projekte sind klar auf die Anwendung in der Praxis ausgerichtet. Schwerpunkt der Maßnahme sind Umweltschutzbeihilfen, d.h. konkrete Investitionen in Technologien, die vor allem die Energieeffizienz steigern, indem sie den Energieverbrauch in der Produktion senken.
Insgesamt sollen so substanzielle Beiträge zur Steigerung der Energieeffizienz durch eine deutliche Minderung des spezifischen Energieverbrauchs und zu einer Reduzierung der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen geleistet werden.
Förderfähige Kosten sind Investitions-, Personal- und Sachkosten. Gefördert wird als Anteilfinanzierung über einen nichtrückzahlbaren Zuschuss.