Nachhaltige Stadtentwicklung

EFRE
Sachsen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch u.a. Investitionen in die kommunale Infrastruktur und die Bereitstellung öffentlicher Güter.

Fördergebiet:

Sächsische Städte mit mehr als 5.000 Einwohnern, insbesondere Sachsens Mittel- sowie Kleinstädte

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Sächsische Städte mit mehr als 5.000 Einwohnern

Laufzeit:

17.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Mit der Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung soll Städten eine thematisch breit angelegte Unterstützung angeboten werden, damit möglichst alle für die unterschiedlichen Problemlagen vor Ort gefundenen Lösungsansätze gezielt in den ausgewählten benachteiligten Quartieren umgesetzt werden können. Übergreifendes Ziel ist die Belebung und die Verbesserung der Attraktivität der ausgewählten Stadtquartiere sowie ihrer lokalen Verflechtungsbereiche.

Beschreibung:

Stärkung der Städte als sozial gerechter Lebensraum, der allen Bürgern und Bevölkerungsgruppen gleichberechtigten, fairen Zugang zu allen öffentlichen Angeboten und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bietet:
Fördergegenstand sind dabei einerseits investive Maßnahmen zur Quartiersstabilisierung mit dem Ziel der Vermeidung bzw. Behebung sozialer Fehlentwicklungen und zur Steigerung der Attraktivität als lebenswerter Wohn-, Arbeits- und Wirtschaftsstandort sowie investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des kulturellen und natürlichen Erbes. Zusätzlich dazu sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Integration aller sozialer Gruppen und Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion kranker und behinderter Menschen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum durch attraktive öffentliche Räume, die die Teilhabe von allen Bewohnern im Quartier ermöglichen, gefördert werden.

Die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Städte und der kommunalen Verwaltungen, zur Umsetzung innovativer Ideen und Modellprojekte und zu einer Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit,
soll zum Beispiel durch Maßnahmen zur Verbesserung und Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit, insbesondere beim Austausch von Kompetenz und Wissen zu Fragen der integrierten Stadtentwicklung, erreicht werden. Dabei können auch Maßnahmen zur Verbesserung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch Informationsaustausch und Zusammenarbeit bei der integrierten Stadtentwicklung sowie Initiativen im Rahmen intelligenter und innovativer Stadtprojekte, insbesondere in Zusammenarbeit mit Hochschulen gefördert werden.

Die Stärkung der wirtschaftlichen Attraktivität der Städte,
soll bspw. durch die Schaffung von Anreizen für Neugründungen, den Erhalt und die Fortführung von Klein- und Kleinstunternehmen in benachteiligten Quartieren (KU-Fonds), aber auch mit Hilfe investiver Maßnahmen für nachhaltigen städtischen Tourismus erzielt werden.

Dem Klimawandel soll mit investiven Maßnahmen entgegengewirkt werden, die zum Erhalt und zur Verbesserung der ökologischen Lebensqualität und Unterstützung der Städte beim Umgang mit den Folgen des Klimawandels beitragen, indem bspw. die Energieeffizienz öffentlicher Infrastrukturen und Gebäude verbessert, der Einsatz innovativer und ökologischer Baustoffe sowie Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen (z. B. Verbesserung des Mikroklimas in den Innenstädten durch Schaffung von Grünflächen, Wasserflächen u. a.) unterstützt werden.

Vorrangig sollen bestehende Infrastrukturen und Gebäude angepasst und wiederverwendet werden. Die Errichtung von Gebäuden kommt nur ausnahmsweise auf brachgefallenen Flächen in Betracht, wenn im vorhandenen Gebäudebestand kein geeignetes Objekt für eine bedarfsgerechte Verbesserung der wirtschaftlichen oder sozialen Infrastruktur, wie beispielsweise die Schaffung von Coworking Spaces oder von Begegnungs- oder Bildungsstätten, vorhanden ist, oder wenn ein Lückenschluss in einem historisch gewachsenen Gebäudebestand zur Quartiersaufwertung städtebaulich erforderlich erscheint.

Integrierte Ansätze

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Art des integrierten Ansatzes:

Sonstige territoriale Instrumente zur Förderung von Initiativen

Fördergebiet:

Sächsische Städte mit mehr als 5.000 Einwohnern, insbesondere Sachsens Mittel- sowie Kleinstädte

Beschreibung:

Die territoriale Strategie nach Art. 29 Dach-VO wird in Sachsen über das „sonstige territoriale Instrument“ nach Artikel 28 lit. c Dach-VO mit den seit langen bewährten INSEKs und auf Quartiersebene in der EFRE-Stadtentwicklung mit gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten (GIHK) umgesetzt. INSEK‘s sollen im ganzen Freistaat „gesamtstädtisch“ sein. Das bedeutet, dass diese Konzepte grundsätzlich das gesamte Stadtgebiet abdecken. Das INSEK dient vorrangig dem Ziel, die fachübergreifend erarbeitete Strategie für die gesamtstädtische Entwicklung darzustellen. Es beschreibt eine in sich geschlossen Strategie für die künftige Entwicklung. Die Erarbeitung der INSEKs erfolgt auf kommunaler Ebene. Diese werden fachübergreifend vernetzt und abgestimmt erarbeitet. In den INSEK-Prozess werden unterschiedlichste Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger einbezogen.

Aufbauend auf der gesamtstädtischen Betrachtungsweise der INSEKs werden in gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten (GIHK) konkrete Investitionsbedarfe des zu fördernden benachteiligten Stadtquartieres ermittelt. Die zur Förderung beantragte Gesamtmaßnahme muss sich schlüssig aus einem INSEK ableiten lassen. Die antragstellende Stadt muss belegen, dass es sich bei dem ausgewählten Quartier um ein benachteiligtes Stadtgebiet handelt, das in seiner Entwicklung vom Gemeinde- oder Landesdurchschnitt abweicht. Die Darstellung der besonderen Benachteiligung des Quartiers ist unter Berücksichtigung der Daten für die Gesamtstadt oder des Freistaates Sachsen anhand unterschiedlicher Kriterien, zu belegen, wobei eine über dem Landesdurchschnitt liegende SGB II-Quote u.a. ein entscheidendes Kriterium sein wird. Das auszuwählende Stadtquartier ist auf der Grundlage des o.g. GIHK durch Beschluss des Stadtrates abzugrenzen. Das GIHK muss in einem offenen, transparenten und kooperativen Verfahren mit den im Stadtquartier aktiven Einrichtungen, Organisationen und Bürgern erarbeitet werden. Dazu gehört insbesondere die Einbindung der Fachämter, Wirtschafts- und Sozialpartner, Bildungsträger, der Bürgerschaft des betroffenen Stadtquartiers und andere lokale Akteure bei der Ideenfindung, der Maßnahmen- und Projektplanung sowie bei der Umsetzung des Gebietskonzepts. Die GIHK-Umsetzung baut dabei auf den vorhandenen Strukturen, Verfahrensweisen und bewährten Praxis zur Bürgerbeteiligung in den Stadtquartieren auf.

Um die Erfüllung der Vorgaben aus Art. 29 Dach-VO sicherzustellen, wird das SMR einen Leitfaden zur Gliederung des GIHK erarbeiten und den Städten zur Verfügung stellen. Die GIHK werden unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Art. 29 Dach-VO Aussagen zu folgenden Punkten treffen: Allgemeine Angaben (Akteure und Beteiligte, Organisationsstrukturen und Arbeitsweise); Gebietssituation (Einordnung des Gebietes in die Gesamtstadt, Begründung der Gebietsauswahl); Analyse der Ausgangssituation (u.a. sozial, wirtschaftlich, ökologisch); Ziele und Strategien zur Behebung der Benachteiligung und Entwicklung des Gebietes; Auflistung der beabsichtigten Vorhaben; Übersicht der Indikatoren; Kosten- und Finanzierungsplan.

Der durchgängig integrierte Ansatz trägt dazu bei, dass investive Maßnahmen effizient und vorausschauend geplant werden können. Die Grundsätze der am 30. November 2020 neu formulierten Leipzig-Charta sollen ebenso in kommunale sächsische Stadtentwicklungsstrategien einfließen. Der Schwerpunkt liegt hier auf einer stärkeren Gemeinwohlorientierung europäischer Städte. Dazu zählt insbesondere die Verringerung der Benachteiligung auf sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ebene. Darüber hinaus wird das Programm Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027 in Ergänzung zur nationalen Städtebauförderung implementiert. Der Fokus der Förderung liegt auf benachteiligten Stadtquartieren. Antragsberechtigt sind sächsische Städte mit mehr als 5.000 Einwohnern. Durch die Unterstützung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung tragen die Investitionen aus dem EFRE in Sachsen dazu bei, Städte als lebenswerte, sozial gerechte, wirtschaftlich und ökologisch attraktive und klimaangepasste Standorte zu erhalten. Durch die Förderung der integrierten territorialen Entwicklung kann gewährleistet werden, dass ein breites Bündel unterschiedlicher strukturrelevanter Maßnahmen wirksam aufeinander abgestimmt werden.

Der Freistaat Sachsen verfolgt zudem das Ziel, die EFRE-Stadtentwicklung noch enger mit der ESF-Stadtentwicklung zu verknüpfen, um die sächsischen Städte bei der Entwicklung ihrer benachteiligten Gebiete umfassend und mit einer nachhaltigen Wirkung zu unterstützen.