Für die Erreichung einer nachhaltigen, multimodalen städtischen Mobilität werden die nachfolgenden Maßnahmen umgesetzt:
Unterstützung bei der Bewältigung der ökologischen und klimatischen Herausforderungen, insbesondere beim Übergang zur Klimaneutralität, der Nutzbarmachung des Potenzials innovativer digitaler Technologien und der Unterstützung der Entwicklung funktionaler Stadtgebiete, zum Beispiel durch:
- Neu- bzw. Ausbau von Mobilitätspunkten zur Schaffung verkehrsträgerübergreifender Angebote durch die Verknüpfung von ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr, Sharing-Angeboten und motorisierten Individualverkehr
- investive Maßnahmen zur verkehrsträgerübergreifenden Vernetzung auch durch den Einsatz moderner intermodaler Verkehrsmanagementsysteme;
- Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV und des Radverkehrs, die Einfluss auf das individuelle Verkehrsmittelwahlverhalten (ModalSplit) haben;
- Beschaffung von Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeugen mit umweltfreundlichen Antrieben einschließlich der dafür nötigen Infrastruktur (z.B. Tankinfrastruktur), im Rahmen einer Verbesserung des ÖPNV-Angebotes;
- Studien und Konzepte zur Einführung umweltfreundlicher Verkehrsträger im ÖPNV;
- Neu- und Ausbau von Infrastruktur zur Wartung und Reparatur von Fahrzeugen mit alternativen, umweltfreundlichen Antrieben;
- Maßnahmen zur Entwicklung und Umsetzung innovativer verkehrspolitischer Lösungen sowie technologischer Innovationen.
Förderung der Umsetzung innovativer Ideen und Realisierung von Modellprojekten in Städten zur verbesserten Bedienung der Mobilitätsanforderungen, zum Beispiel durch:
- Maßnahmen zur Erprobung und Integration intelligenter Echtzeit-Verkehrssteuerungssysteme im ÖPNV und Radverkehr;
- Erprobung und Umsetzung von Vorhaben zur Einführung des autonomen Fahrens oder dessen Vorstufen im ÖPNV (z.B. im Remote Modus);
- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von Daten und Statistiken für den Betrieb städtischer Verkehrssysteme und die Entscheidungsfindung auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene.
Erhöhung des insbesondere (verkehrs-)strukturellen Anreizes der Städte für wirtschaftliche Investitionen, zum Beispiel durch:
- Unterstützung lokaler Partnerschaften bei der Umsetzung und Erprobung innovativer urbaner Mobilitätsansätze.
Herstellung und Sicherung eines gleichberechtigten, die individuellen Mobilitätsbedürfnisse und städtischen Gegebenheiten berücksichtigenden Zugangs für alle Bürger zu allen öffentlichen Angeboten und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zum Beispiel durch:
- investive Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zum und die Nutzung des ÖPNV für alle Bürger, insbesondere durch die Entwicklung und Implementierung von innovativen Informations- und Kommunikationsplattformen und die Umsetzung von Maßnahmen zum Abbau digitaler Barrieren für Nutzer mit speziellen Bedürfnissen, digitale Neulinge und Nachzügler;
- Investitionen in barrierefreie innovative Fahrzeuge und der dazugehörigen barrierefreien Infrastruktur;
- Studien und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (auch des Infektionsschutzes) im ÖPNV-Raum;
- Unterstützung der Städte bei Mobilitätskonzepten mit den Kriterien der Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) mit dem Ziel einer nachhaltigen Mobilität für alle Bürger.
Stärkung der länder- und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Metropolregion Mitteldeutschland, zum Beispiel durch:
- investive und nicht-investive Mobilitätsmaßnahmen zur Förderung und Verbesserung vorhandener Entwicklungspotenziale der Metropolregion Mitteldeutschland;
- investive und nicht-investive Maßnahmen zur verkehrlichen Vernetzung sächsischer Städte mit angrenzenden Regionen und den Metropolregionen benachbarter Bundesländer sowie mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik.
Die zu fördernde Maßnahme muss einen klaren Bezug zu einem integrierten verkehrsträger-übergreifenden Entwicklungskonzept aufweisen, welches konkrete Bedarfe im Vorfeld eindeutig identifiziert. Es ist möglich, Investitionsbedarfe auch durch andere geeignete Konzeptpapiere (z. B. Konzepte zur Mobilitätsstrategie, nachhaltige urbane Mobilitätspläne etc.) nachzuweisen. Die Maßnahmen dürfen zudem den Vorgaben aus dem jeweiligen Nahverkehrsplan bzw. Landesverkehrsplan 2030 – Mobilität für Sachsen (LVP Sachsen 2030), in dem die Grundlage für eine zukunftsweisende, nachhaltige, barrierefreie und insbesondere multimodale Mobilitätsentwicklung für den Freistaat Sachsen gelegt wird, nicht widersprechen. Eine Harmonisierung existierender und fortzuschreibender Mobilitätskonzepte nach den Kriterien der Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) wird angestrebt; die Städte werden bei der Umsetzung unterstützt.
Eine Voraussetzung für eine Verkehrswende hin zu einer nachhaltigen urbanen Mobilität ist es, die Attraktivität des ÖPNV und des Radverkehrs weiter zu erhöhen und neue Nutzerkreise zu gewinnen.
Besonders auf die größeren Städte kommen dabei in den nächsten Jahren große Herausforderungen zu. Zum einen steigen die Einwohnerzahlen weiter; zum anderen erreicht gerade dort die Auslastung schon jetzt zeitweise ihr Limit. Dem muss mit einer differenzierten und bedarfsgerechten Angebotspolitik im Bereich des ÖPNV begegnet werden. Dem ÖPNV kommt hierbei eine besondere Bedeutung und Vorbildfunktion zu, da hier das CO2-Einsparpotential besonders groß ist. Denn Treibhausgase lassen sich beim ÖPNV selbst reduzieren (unmittelbare Treibhausgasreduktion beim ÖPNV) und können vor allem durch die Stärkung des ÖPNV und den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV und den Radverkehr als umweltfreundliche Formen der Mobilität eingespart werden (mittelbare Treibhausgasreduktion durch Verlagerungseffekte).
Die Förderung wird keine Pflichtaufgaben des Landes ersetzen. Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan sieht eine entsprechende Förderung nicht vor (dort Busse mit alternativen Antrieben, Schienenfahrzeuge im Rahmen der Wasserstoffstrategie). Zusätzlich können nichtinvestive Maßnahmen gefördert werden, wenn diese der Vorbereitung eines Förderantrags oder der Evaluierung dienen.