Umweltverschmutzung, Stadtgrün – Verringerung der Umweltverschmutzung und Verbesserung der biologischen Vielfalt im städtischen Umfeld - Maßnahmen zur Förderung von Stadtgrün

EFRE
Sachsen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Biodiversitätsfördernde Maßnahmen in den Siedlungsräumen

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunen, Landkreise und kommunale Unternehmen

Laufzeit:

28.08.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
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Beschreibung
Förderziel:

Zielsetzung der Maßnahme ist es, durch die Verbesserung von grünen Infrastrukturen im Siedlungsbereich einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu erreichen. Konkrete Ziele sind eine deutliche Erhöhung der Fläche grüner Infrastrukturen, die strukturelle Aufwertung vorhandener Infrastruktur und die Optimierung stadtökologischer Funktionen. Damit soll dem Defizit an grüner Infrastruktur im Siedlungsraum effizient entgegenwirkt und zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur beigetragen werden. Die Förderung naturnaher Stadtgrünmaßnahmen schafft neue oder verbesserte grüne Infrastrukturen und leistet einen Beitrag zur Biodiversität, Klimaregulation, Luftreinhaltung, zum Wasserrückhalt aber auch zur Erholung und Naturerfahrung.

Beschreibung:

Im Freistaat Sachsen sind schätzungsweise 25.000 Insektenarten heimisch. Für 1.980 dieser Arten wurden seit 2007 Gefährdungsanalysen durchgeführt, wonach 884 (44,6 %) Arten als ausgestorben oder gefährdet gelten. Der Landesentwicklungsplan 2013 des Freistaates Sachsen führt aus, dass die Lebensqualität und die natürliche biologische Vielfalt in den Städten und Dörfern durch Schaffung und Erhaltung naturnaher Lebensräume und Grünflächen aufgewertet werden sollen. Das Landschaftsprogramm Sachsen legt als Ziel zur Entwicklung der biologischen Vielfalt fest, dass naturnahe Lebensräume und Grünflächen sowie naturschutzfachlich bedeutsame Naturausstattung erhalten werden sollen.

Unterstützt werden biodiversitätsfördernde Maßnahmen in den Siedlungsräumen in sächsischen Kommunen ab einer Größe von 2.000 Einwohnern zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, insbesondere zur Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen sowie dem Ausbau von Grünzügen und Biotopverbünden, z.B. Begrünung von Grundstücksfreiflächen und Gebäuden, gewässer- und wegebegleitende Pflanzungen, Erweiterung von Grünflächen- und Parkanlagen, sowie biodiversitätsfördernde Fassaden- und Dachbegrünung an Bestandsgebäuden und Straßenbauwerken.