Umweltverschmutzung, Stadtgrün – Verringerung der Umweltverschmutzung und Verbesserung der biologischen Vielfalt im städtischen Umfeld - Maßnahmen zur Lärmminderung

EFRE
Sachsen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunen sowie kommunale Unternehmen

Laufzeit:

28.08.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die Verlärmung der Umwelt hat im Freistaat Sachsen massiv zugenommen und ist damit ein zentrales Umweltproblem. Der zunehmende Straßenverkehr stellt eine negative Beeinflussung der umliegenden Anwohner dar, da diese in ihrer Lebensqualität hauptsächlich durch Lärm, aber auch durch Staub und Abgase eingeschränkt werden. Gemäß dem Landesverkehrsplan 2030 „Mobilität für Sachsen“ gehört der Schutz vor Verkehrslärm zu den Kernelementen einer nachhaltigen Mobilitätspolitik. Die hohe Lärmbelastung äußert sich auch in einem erhöhten Wohnungsleerstand an stark lärmbelasteten Straßen.

Zielsetzung ist die Unterstützung der Kommunen bei der Bekämpfung des Lärms. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Lärmpegel an bzw. in Wohngebäuden oder anderer schutzbedürftiger Bebauung (z. B. Krankenhäuser, Kindertageseinrichtungen) zu mindern sowie die Anzahl der vom Lärm betroffenen Anwohner zu verringern.

Beschreibung:

Gefördert wird die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen in Gebieten, die nicht nur ausnahmsweise zum Wohnen dienen und in denen Überschreitungen der gesundheitsrelevanten Pegelwerte nachgewiesen werden. Hierbei sollen insbesondere aktive Lärmschutzmaßnahmen (an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg), insbesondere Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände und der Einsatz anderer Abschirmelemente sowie sonstige grüne Lärmschutzmaßnahmen. Die Umsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, innovativen Bauweisen, Lüftungseinrichtungen u. ä.) wird gefördert, soweit die Umsetzung aktiven Schallschutzes nicht möglich, oder in Ansehung der erzielbaren Ergebnisse nicht wirtschaftlich ist.

Voraussetzung ist die Verankerung in einem Lärmaktionsplan. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind und wirtschaftlich erfüllt werden können, werden vorrangig grüne Lärmschutzmaßnahmen gefördert. Wo die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind oder nicht wirtschaftlich erfüllt werden können, kann auch nicht grüner Lärmschutz gefördert werden.